Virtuelle Termine, Besprechungen und Verhandlungen | Werbebild Anwalt 91541 Rothenburg ob der Tauber
Virtuelle Termine, Besprechungen und Verhandlungen | Anwalt 91541 Rothenburg

Seit Januar 2020 wurde der Alltag aller leider weltweit durch Corona komplett auf den Kopf gestellt, menschliche Kontakte wurden dabei nahezu komplett vermieden. Dadurch wurde die Technik in vielen Lebensbereichen das Mittel der Wahl um den sozialen Kontakt zumindest teilweise aufrecht zu erhalten. Bereits vor dieser Pandemielage hat der Gesetzgeber genau solch ein Mittel für die Justiz geschaffen um zahlreiche Aspekte der Justiz an den Stand der Technik des 21. Jahrhunderts anzupassen. Hier geht es um die Verhandlung im Wege der Bild- und Tonübertragung, kurz die virtuelle Verhandlung. Der Beitrag orientiert sich am Zivilrecht.

Gesetzliche Regelung für eine virtuelle Verhandlung

Die Zivilprozessordnung trifft für eine virtuelle Verhandlung folgende Regelung:

(1) Das Gericht kann den Parteien, ihren Bevollmächtigten und Beiständen auf Antrag oder von Amts wegen gestatten, sich während einer mündlichen Verhandlung an einem anderen Ort aufzuhalten und dort Verfahrenshandlungen vorzunehmen. Die Verhandlung wird zeitgleich in Bild und Ton an diesen Ort und in das Sitzungszimmer übertragen.

(2) Das Gericht kann auf Antrag gestatten, dass sich ein Zeuge, ein Sachverständiger oder eine Partei während einer Vernehmung an einem anderen Ort aufhält. Die Vernehmung wird zeitgleich in Bild und Ton an diesen Ort und in das Sitzungszimmer übertragen. Ist Parteien, Bevollmächtigten und Beiständen nach Absatz 1 Satz 1 gestattet worden, sich an einem anderen Ort aufzuhalten, so wird die Vernehmung auch an diesen Ort übertragen.

(3) Die Übertragung wird nicht aufgezeichnet. Entscheidungen nach Absatz 1 Satz 1 und Absatz 2 Satz 1 sind unanfechtbar.

§ 128a der Zivilprozessordnung (ZPO)

Gesetzliche Ausnahme zum Grundsatz der mündlichen Verhandlung

Grundsätzlich müssen gerichtliche Verhandlungen dem Gesetz nach mündlich durchgeführt werden, vgl. § 128 I ZPO. Darauf haben die Parteien sogar einen Anspruch. Hintergrund ist der, dass der Gesetzgeber jedem die gleichen Chancen bieten will, dass jede Partei, bzw jeder Beteiligte gleichen Einfluss auf die Verhandlung nehmen kann.

Versteht man diesen Grundsatz, kommt einem die zitierte gesetzliche Regelung nicht mehr ganz so fremd vor. Da kann das Gericht nämlich auf Antrag Ausnahmen zu diesem Grundsatz der mündlichen Verhandlung gestatten. Neben dieser Ausnahme gibt es auch noch weitere wie beispielsweise das vereinfachte schriftliche Verfahren nach § 495a ZPO.

Wann macht eine virtuelle Verhandlung Sinn?

Es gibt verschiedene Fallgruppen, wo aus unserer Sicht eine virtuelle Verhandlung schon fast alternativlos erscheint:

Kosten – Nutzen – Verhältnis für die Partei

Stell Dir vor, du wohnst in Rothenburg ob der Tauber und klagst gegen einen Gegner vor dem Amtsgericht in Kiel.

Die kürzeste einfache Strecke beträgt 655 Kilometer und Du müsstest diese hin- und zurück fahren, also insgesamt 1.310 Kilometer zurücklegen. Das allein ist schon eine beachtliche Hausnummer. Dabei darfst Du allerdings nicht vergessen, dass Du auch locker 14 Stunden im Auto verbringst. Und das ohne die Wartezeit bei Gericht und die eigentliche Zeit in der dann eigentlich mündlich verhandelt wird. Da ist ein kompletter Tag schon mehr als gelaufen. Du würdest diese Reise sicherlich durchführen, wenn es um eine riesige Summe oder ein existenzielles Recht von Dir ginge, aber würdest Du das auf Dich nehmen, wenn es für Dich nur um beispielsweise knapp 500,00 EURO ginge? Eher nicht, oder? Denn das wäre unwirtschaftlich.

Weniger Terminkollisionen

Vor allem im Zivilrecht, wo die Parteien die “Herren des Verfahrens” sind, verzögert sich ein Rechtsstreit gerne auch mal für eine gefühlt unzumutbar lange Zeit. Das liegt sehr oft auch daran, dass nicht jeder mal eben einen kompletten Tag im Kalender hat, der vollständig frei von beruflichen oder persönlichen Verpflichtungen ist. Einen solchen bräuchtest Du aber in unserem Beispiel. Was machst Du mit Deinem Kind, Deinem Haustier oder bei kollidierenden Terminen? Richtig, Du verschiebst den Termin, bis alles geregelt werden kann.

Reduzierung der Kosten des Rechtsstreits durch die virtuelle Verhandlung

Auch die Kosten eines Rechtsstreits hängen davon ab, ob eine Partei oder ihr Anwalt eine Reise tatsächlich antreten muss.

Gestern morgen hatten wir um 09:00 Uhr vor dem Amtsgericht Kiel eine gerichtlich gestattete virtuelle Verhandlung in einem Rechtsstreit in dem es um knapp 500,00 EURO ging. Hätten wir diese Geschäftsreise für unsere Mandantin tatsächlich antreten müssen, lägen allein die anwaltlichen Reisekosten nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz bereits bei 749,94 EURO brutto (RVG Stand 2021). Da die Parteien je nachdem wie der Streit ausgehen sollte, diese Kosten auferlegt bekommen können, wären die Kosten des Rechtsstreits die sich aus

  • Gerichtskosten,
  • Rechtsanwaltsgebühren und Auslagen,
  • Reisekosten sowie unter Umständen auch
  • Reisekosten der Partei

zusammensetzen können deutlich über die eigentliche Klageforderung von knapp 500,00 EURO hinaus quasi explodiert. Dazu kommt, dass nicht jede Sache eindeutig ist, weshalb trotz dieser hohen Kosten auch die Gefahr droht, dass man als Partei am Ende mit leeren Händen dastehen kann. Ein immenses Prozessrisiko!

Sollte also ein Gericht einem Antrag nach § 128a ZPO nicht stattgebe, so muss es aus unserer Sicht gut argumentieren, da hier möglicherweise sonst eine Verletzung des Rechtes auf gerichtliche Anspruchsdurchsetzung vorliegen könnte, wenn die Rechtsverfolgungskosten so deutlich über die Anspruchskosten hinausgehen. Das könnte nämlich Menschen abhalten einen eigentlich berechtigten Anspruch einzutragen. Heute morgen jedenfalls ist der Beklagte nicht erschienen, weshalb das Gericht nach 15 Minuten nettem, aber virtuellem Small Talk ein Versäumnisurteil für unsere Mandantin erlassen hat. Man stelle sich mal vor wir hätten 14 Stunden Fahrzeit für diese Verhandlung gehabt … das wäre Wahnsinn gewesen.

Beschwerlichkeit

Es gibt auch Fälle wo Du Dich vielleicht gesundheitlich nicht für eine Reise von 14 Stunden in der Lage fühlst. Auch hier bietet sich zweifelsfrei die virtuelle Verhandlung an, damit der Rechtsstreit vorangehen kann und Du Dich den Reisestrapazen nicht aussetzen musst. Das Amtsgericht München hat uns eine virtuelle Verhandlung beispielsweise von Amts wegen vorgeschlagen, als unser über 80 Jahre alter Mandant mit seiner Klage über einige Tausend Euro ein Unternehmen in München verklagt hat. Wärst Du nicht auch froh, wenn das Gericht dir in einem solchen Fall entgegenkommt?

Wie funktioniert die virtuelle Verhandlung?

Wer in Coronazeiten schulpflichtige Kinder hat, kennt mittlerweile zwangsläufig virtuellen Unterricht. Genauso findet eine virtuelle Verhandlung statt. Jede Stelle, die so verhandeln möchte braucht ein internetfähigen Gerät, einen Internetanschluss, eine Kamera und ein Mikrofon. Das Gericht wählt die Software zur Durchführung aus, erstellt darin einen “Verhandlungsraum” und lädt alle per schriftlicher Verfügung mit den Zugangsdaten in diesen gerichtlichen Raum ein.

Warum wird das aktuell so wenig praktiziert?

Wir haben die Erfahruung gemacht, dass Gerichte unsere Anträge auf Verhandlung im Wege der Bild- und Tonübertragung zu 70,00% ablehnen. Das ist enorm im Lichte vorstehender Erwägungen. Das ist erbärmlich für die deutsche Justiz im Jahr 2022!

Gerichte müssen ihre Entscheidungen begründen. Dabei haben wir schon einiges gelesen, nachfolgend stellen wir Dir die Hauptargumentationen vor:

  • Technik nicht vorhanden (also bislang Steuergelder offensichtlich fehlinvestiert),
  • Gericht fühlt sich nicht in der Lage, eine geordnete Verhandlung auf diese Weise durchzuführen (also auf deutsch, der Richter ist technisch überfordert),
  • datenschutzrechtliche Bedenken (siehe dazu weiter unten),
  • das Gericht scheut sich mangels entsprechender Erfahrungen (so werden die fehlenden Erfahrungen sicherlich nicht ausgeräumt) oder das
  • Gericht entscheidet über den Antrag einfach nicht.

positive und negative Erfahrungen

In den letzten Jahren haben wir zahlreiche positive und negative Erfahrungen in dieser Hinsicht gesammelt. Berlin ist offensichtlich noch in der technischen Steinzeit, NRW ist es mal so mal so, BY und BaWü sind schon recht offen und Kiel ist bombig gut. Wir haben seit 2020 etwa 150 Amtsgerichte quer durch die Republik vor Ort kennenlernen dürfen / müssen und sind einerseits für diese Erfahrungen dankbar, andererseits auch erschrocken über die dort erkennbare Unwilligkeit mit dem Stand der Technik zu gehen. Vielleicht wird das irgendwann besser, wenn eine neue Generation von Richtern zuständig wird.

Witziges zum Abschluss

Der virtuelle Verhandlungsraum ist ein gerichtlicher Raum. Dort herrscht das Hausrecht des Gerichtes. Soweit man also an einem anderen Ort virtuell teilnimmt erstreckt sich das Hausrecht auch auf alles, was im Hintergrund bei einem selbst über die Kamera im Bildschirm zu sehen ist. Gestern Morgen war das bei uns beispielsweise die Küchenwand in der Privatwohnung. Da auch der Anwalt zu sehen ist und er sich in einem gerichtlichen Raum befindet, muss er berufsrechtlich selbstverständlich seine Robe tragen.

Datenschutz bei virtueller Verhandlung

Virtuelle Verhandlungen dürfen wie mündliche Verhandlungen nicht aufgezeichnet werden. Die richtige Software oder entsprechende gerichtliche Anordnungen stellen dies sicher. Die meisten Verfahren finden überdies auch grundsätzlich öffentlich statt. Aus hiesigen Sicht stellen sich die datenschutzrechtlichen Bedenken als unangebracht dar.

Wir verhandeln uneingeschränkt gerne virtuell. Du hast bei uns auch die Möglichkeit virtuell Termine wahrzunehmen. Nutze diese Möglichkeit gerne, unser Kontaktformular stellt diese Option für Dich dar.

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M. Millon

RA Martin Millon ist Inhaber der Rechtsanwaltskanzlei Millon in Rothenburg ob der Tauber. Das Studium der Rechtswissenschaften absolvierte er an der Friedrich- Alexander- Universität (FAU) Erlangen- Nürnberg. Das erste juristische Staatsexamen legte er erfolgreich im sogenannten Freiversuch, also zeitlich vor Erreichen der eigentlichen Regelstudienzeit ab. Das anschließende Rechtsreferandariat erfolgte am Landgericht Nürnberg und bei der Regierung für Mittelfranken. Seit 13.09.2017 ist er als Rechtsanwalt durch die Rechtsanwaltskammer Nürnberg zugelassen und betreibt seit diesem Moment die Rechtsanwaltskanzlei Millon.