Frage Allgemeines zum Thema Anwalt, was Du wissen willst

FAQ-Anwalt ist die Abkürzung für “frequently asked questions” zum Thema Anwalt. Das heißt übersetzt “häufig gestellte Fragen zu Anwälten”. Wir beantworten Dir hier einige dieser “häufig an uns gestellten Fragen” zum Thema Anwalt.. Du sollst einerseits generell aufgeklärt werden und andererseits die Möglichkeit haben, Dich gezielt zu häufigen Fragen zu informieren.

Im laufenden Geschäftsbetrieb stellt Ihr uns immer wieder bestimmte Fragen. Wir sammeln diese hier in unseren FAQ-Anwalt, aktualisieren und ergänzen diese, sobald sich entsprechende Trends abzeichnen.

Diese FAQ-Anwalt Seite beantwortet dabei thematisch zahlreiche Fragen zu Dienstleistungsangeboten der Anwaltskanzlei. Gehe dazu einfach in den entsprechenden Abschnitt.

Solltest Du allgemeine und generelle Fragen haben, stelle uns diese gerne und wir arbeiten diese hier ein. Bei komplexeren Fragen zu konkreten Rechtsgebieten findest Du außerhalb unseres FAQ-Anwalt passende Antworten auch bereits häufig in unseren Blogbeiträgen unter “News 4U“.

FAQ-Anwalt

Was ist ein “Anwalt” oder “Rechtsanwalt“?

Ein Anwalt ist ein unabhängiges “Organ der Rechtspflege“, vgl. § 1 Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO). Anwälte sind aufgrund dieser besonderen Stellung für die Bevölkerung eine qualifizierte Anlaufstation. Diese soll in rechtlichen Belangen versierte Hilfe erbringen können. Auch sind Anwälte oftmals notwendiger Gegenpol der staatlichen Stellen der Rechtspflege (bspw. Gerichte, Staatsanwaltschaften, Gerichtsvollzieher, etc.).

Wer darf sich “Anwalt” oder “Rechtsanwalt” nennen?

In Deutschland darf man sich “Anwalt” oder “Rechtsanwalt” nur dann nennen, wenn man die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt. Es braucht einen entsprechenden Zulassungsantrag bei der berufsrechtlich zuständigen Kammer und diese Kammer muss die Zulassung auch tatsächlich erteilen, vgl. § 12 Absatz 4 Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO). Bezeichnet sich eine Person als Rechtsanwalt ohne auch durch eine berufsrechtlich zuständige Kammer zugelassen worden zu sein, liegt eine Straftat in Form eines Missbrauches von Berufsbezeichnungen nach § 132a Absatz 1 Nr. 2 Strafgesetzbuch (StGB) vor. Diese staatlich strenge Einordnung soll Bürger vor allem davor schützen, sich hilfesuchend an unqualifizierte Stellen zu wenden.

Wie finde ich heraus, ob ein Anwalt zugelassen ist?

Die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) führt als Dachinstitution der regionalen Rechtsanwaltskammern ein öffentlich einsehbare bundesweites Anwaltsverzeichnis↗, in welchem alle aktuell zugelassenen Rechtsanwälte aufgefunden werden können. Gibt man also den Namen und beispielsweise den Sitz einer Person ein, die selbst als Anwalt auftritt, sollte über die Suche im Anwaltsverzeichnis diese Person auch gefunden werden können.

Was heißt “Berufsrecht der Rechtsanwälte“?

Anwaltliche Tätigkeit ist in erster Linie eine Dienstleistung für Hilfesuchende in rechtlichen Belangen. Damit diese Dienstleistung auch unter anderem einen vom Gesetzgeber und der Gesellschaft gewollten, qualitativen Mindeststandard erfüllt, unterliegt die Tätigkeit eines Rechtsanwaltes zahlreichen, nur die Tätigkeit von Anwälten regulierenden gesetzlichen Regeln. Diese werden zusammengefasst auch als das “Berufsrecht der Rechtsanwälte” bezeichnet.

Warum werden Kunden von Anwälten “Mandanten” genannt?

Kunden von Anwälten werden als Mandanten bezeichnet, weil diese so im Berufsrecht der Anwälte bezeichnet werden. Dies leitet sich im Berufsrecht aus der Bezeichnung des Vertrages zwischen dem Anwalt und seinem Kunde ab, da dieser Vertrag darin als das “Mandat” bezeichnet wird. Dieser Begriff stammt aus dem lateinischen und bedeutet sinngemäß “etwas aus der Hand geben” oder “anvertrauen”. Allein aus dem Umstand, dass das Berufsrecht Begriffe verwendet, die aus einer bekannterweise “Toten Sprache” abgeleitet werden, erkannt man, dass viele Grundsätze darin historisch gewachsen sind und bis heute schlichtweg Fortbestehen.