Immer diese Rechtsbegriffe … heute geht es dabei um die sogenannte “Schlüssigkeit” zu einer Geldforderung. Wie jedes Inkassounternehmen ist auch Kern Inkasso gesetzlich dazu verpflichtet jede beizutreibende Forderung auf ihre “Schlüssigkeit” zu überprüfen. Dies erfolgt in einer Rechtsprüfung gleich zu Beginn der Auftragsannahme. Sieh Dir gerne auch unsere anderen Blogbeiträge zum Thema Forderungen an.
- Was heißt denn eigentlich Schlüssigkeit in Bezug auf eine Forderung?
- Muss man den gleich Klage erheben?
- Was prüft ein Inkassounternehmen bei der Rechtsprüfung noch?
- Wie geht man bei dieser Prüfung zur Schlüssigkeit vor?
- Hilfe, der Schuldner hat Einwände erhoben
- Rechtsprüfung bei einem Großteil der Inkassounternehmen
- Ergebnis zu Schlüssigkeit: Forderung ist schlüssig oder unschlüssig?
- Rechtsprüfung und Prüfung der Schlüssigkeit bei Kern Inkasso
- Was tun, wenn die Forderung unschlüssig ist?
Was heißt denn eigentlich Schlüssigkeit in Bezug auf eine Forderung?
Leider sagt uns kein Gesetz, was es mit der Schlüssigkeit auf sich hat.
Um diesen Begriff tatsächlich richtig einzuordnen und zu verstehen muss man einerseits die ein oder andere gesetzliche Regelung und andererseits die dazu entschiedene Rechtsprechung kennen. Wir beleuchten diesen Begriff für Dich:
…
(2) Die Klageschrift muss enthalten:
… 2. die bestimmte Angabe des Gegenstandes und des Grundes des erhobenen Anspruches, sowie einen bestimmten Antrag.
§ 253 Absatz 2 Ziffer 2 ZPO
Die vorstehende Regelung beschreibt die Inhalte einer Klageschrift. Eine Klageschrift soll dem Gericht die Möglichkeit geben, den Anspruch anhand von geschilderten und mit Nachweisen oder anderen Beweismitteln geschilderten Tatsachen anhand der gesetzlichen Regelung eines Anspruches (Aspruchsgrundlage) zu überprüfen um abschließend eine richtige und gerechte Entscheidung treffen zu können.
Die bestimmte Angabe des Gegenstandes ist dabei in Inkassofällen immer einfach, den es geht hier stets um Geldforderungen. Deshalb ist in der Klageschrift immer eine konkrete Forderung mit einem eindeutigen Wert einzufordern. Schwieriger gestaltet sich praktisch oft die Angabe des Grundes des erhiobenen Anspruches. Dabei geht es vorwiegend um eine Tatsachenbeschreibung, die es dem Gericht ermöglicht, die Umstände die zur Entstehung der Forderung geführt haben nachvollziehen zu können.
Die Partei, die die Klage führt (= Klagepartei) beschreibt in der Klage dabei immer wie die Forderung entstanden ist, wie sich die Höhe der Forderung ergibt und was bereits tatsächlich versucht wurde um die Forderung beim Schuldner einzutreiben. Es muss dem Gericht dazu in der Klageschrift die Fälligkeit und der Verzug nachgewiesen werden um klarzustellen, dass die Forderung sich für die Klagepartei als “zahlungsgestört” darstellt und eine Klageerhebung “geboten” erscheint. Letzteres ist vor allem relevant für die Kosten des Rechtsstreits, über die das Gericht in jedem Fall ebenfalls abschließend eine Entscheidung treffen muss.
Muss man den gleich Klage erheben?
Natürlich muss man zur Forderungsbeitreibung nicht immer gleich eine Klage erheben. Wichtig ist aber, dass die Grundsätze des Gesetzes, an die sich ein Gericht zu halten hat und nach welchen das Gericht die Forderung bei einem Verfahren prüfen muss, auch bereits außergerichtlich korrekt beachtet werden. Deshalb ist ein Inkassounternehmen gesetzlich verpflichtet diese Umstände zur “bestimmten Angabe des Gegenstandes und des Grundes des erhobenen Anspruches” vorab ebenfalls zu prüfen. Zu prüfen ist dabei stets, deshalb im Rahmen der Rechtsprüfung die Schlüssigkeit einer Forderung. Nach der Rechtsprechung …
… ist … ein Anspruch schlüssig, wenn die Partei Tatsachen vorträgt, die in Verbindung mit einem Rechtssatz geeiget sind, das geltend gemachte Recht als in der Person der Partei entstanden zu erscheinen lassen. …
Rechtsprechungsauszug des Bundesgerichtshofes zur Schlüssigkeit (diverse Fundstellen)
Was gerichtlich gelten würde ist deshalb durch das Inkassounternehmen bereits außergerichtlich zu prüfen. Nachfolgende Checkliste, die wir intern zur Prüfung der Schlüssigkeit einer Forderung benutzen kannst Du gerne nutzen um die Schlüssigkeit Deiner Forderung einzuordnen:
Die nachfolgende Checkliste kann Dir helfen, Fälligkeit und Verzug abschätzen zu können. Nur wenn beides vorliegt und die Forderung nicht seitens des Schuldners mit berechtigten Einwendungen oder Einreden bekämpft wird, macht es wirtschaftlich Sinn ein Inkassounternehmen mit der entgeltlichen Forderungsbeitreibung zu beauftragen.
Das Inkassounternehmen prüft dabei vor allem den allerersten Punkt der Checkliste “Forderung besteht” um einiges detaillierter. Es wird in diesem ersten Punkt der Grund des Anspruches (Rechtsgrund) genau hinterfragt und geprüft.
Was prüft ein Inkassounternehmen bei der Rechtsprüfung noch?
Es gibt zahlreiche Punkte, die ein Inkassounternehmen in der Rechtsprüfung zur Schlüssigkeit der Forderung prüft. Es werden dabei viele Angaben und Informationen vom Auftraggeber eingefordert, die in vielen Fällen auch dem Schuldner bereits kraft Gesetz im Erstanschreiben mitgeteilt werden müssen.
Handelt es sich um einen Anspruch aus einem Vertrag, wenn ja aus welchem? Was für ein Vertragstyp liegt vor? Was sind die wechselseitigen Vertragspflichten? Wann wurde der Vertrag geschlossen? Zwischem wem wurde der Vertrag geschlossen? Wurden die vertraglichen Pflichten des Auftraggebers erfüllt oder gibt es abweichende Regelungen oder Voraussetzungen? Wie wurde der Vertrag konkret geschlossen? Oder liegt gar eine “unerlaubte Handlung” als Rechtsgrund vor?
Vorstehende Fragen stellen dabei nur einen Teil der weiteren Prüfungspunkte eines Inkassounternehmens im Rahmen der Rechtsprüfung dar.
Wie geht man bei dieser Prüfung zur Schlüssigkeit vor?
Der wichtigste Punkt zur Prüfung der Schlüssigkeit ist derjenige, ob denn die Forderung überhaupt besteht. Dazu solltest Du problemlos in der Lage sein, erklären zu können, wie viel Geld Du wofür verlangst und aus welchem Grund Du der Meinung bist, dass Dir dieses Geld in dieser Höhe auch zusteht. Das Inkassounternehmen wird dies bei Dir abfragen um in derselben Lage sein zu können.
Als Forderungsinhaber und Gläubiger der Forderung sollte das für Dich kein Problem darstellen. Die anschließenden Fragen, ob sich der Schuldner überhaupt bereits überfällig und in Verzug befindet sind praktisch manchmal für Auftraggeber nicht immer einfach erkennbar. Das liegt oft an der Verwendung von unterschiedlichen Rechnungsmustern, die paktisch verwendet werden und jeweils unterschiedliche Zahlungsziele angeben. Oder an uneindeutigen AGB oder Vertragsklauseln oder schlichtweg an unberechtigten Vorstellungen an einen Zahlungseingang. Hier erleben wir in der Prüfung der Forderung praktisch immer mal wieder kleinere oder auch größere Überraschungen.
Kannst du die Fragen aus nachfolgendem Schaubild (bis zur Reaktion des Schuldners) wirklich in jedem Punkt mit “Ja” beantworten?
Im Ergebnis solltest Du alle Fragen mit “Ja” beantworten können wenn Du Deine Forderung beitreiben können willst. Nun kommt es darauf an, wie und ob Dein Schuldner auf Deine Zahlungsaufforderung reagiert hat.
Da setzt das Inkasso meistens ein. Bei bloßen und unabgesprochenen Teilzahlungen oder komplett reaktionslosen Schuldnern und ansonsten einer lückenlos schlüssigen Forderung sind Inkassodienstleistungen vollkommen unproblematisch möglich. Die dadurch entstehenden Kosten sind stets als Kosten der notwendigen Rechtsverfolgung vom Schuldner zu tragen. Nur im Falle von schuldnerseitig erhobenen Einwänden gegen die Forderung ist es nicht so einfach festzustellen, ob ein Inkassounternehmen die richtige Wahl zur Beitreibung der Forderung ist.
Hilfe, der Schuldner hat Einwände erhoben
Sollte Dein Schuldner tatsächlich auf deine Mahnungen reagiert haben und dabei Argumente gegen Deine Forderung erhoben haben, ist es für Dich oft nicht besonders einfach einzuschätzen, inwiefern diese Argumente einer rechtlichen Überprüfung durch ein Gericht erfolgreich sein könnten. Inkassounternehmen prüfen Forderungen rechtlich oft nur nach den Vorgaben des Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDG) relativ eingeschränkt:
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(2) … einschließlich der auf die Einziehung bezogenen rechtlichen Prüfung und Beratung (Inkassodienstleistung)
§ 2 Absatz 2 RDG
Diese rechtliche Prüfung – wie diese im Gesetz vorgegeben wird, ist grundsätzlich überweigend nur eine reine Schlüssigkeitsprüfung (so wie wir diese vorstehend beschrieben haben). Rechtliche oder tatsächliche Argumente des Schuldners werden dabei in vielen Fällen, vor allem bei Inkassounternehmen die sogenanntes Masseninkasso betrieben oft wenig oder nur oberflächlich geprüft und eingeschätzt, da das Gesetz und die Rechtsprechung für solche Fälle keine vertiefte Prüfung (materiell-rechtlich) vorschreibt.
Rechtsprüfung bei einem Großteil der Inkassounternehmen
Inkassounternehmen dürfen rechtlich gesehen nur berechtigte Forderungen für Ihre Auftraggeber einziehen. Das sagt das Gesetz. Deshalb sollte man annehmen, dass jede Forderung auch in rechtlicher Hinsicht, insbesondere bei Einwänden vom Schuldner rechtlich geprüft werden. Das ist nicht immer der Fall und auch nicht immer notwendig.
Der größte Interessenverband von Inkassounternehmen, der Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen e. V. mit Sitz in Berlin hat in Abstimmung mit seinen angeschlossenen Mitgliedern einen sogenannten “Code of Conduct” (Verhaltenskodex) geschaffen, der die Anforderungen an diese Rechtsprüfung in der Präambel zum Berufsbild und des Berufspflichten der Mitglieder inhaltlich bereits erheblich einschränkt:
- Inkassounternehmen dürfen auf Auskünfte des Auftraggebers vertrauen,
- auf Basis dieser Auskünfte prüfen die Inkassounternehmen die Forderung,
- Stichproben im Masseninkasso reichen aus und
- nur bei Neukunden aus dem Onlinehandel wird ausdrücklich eine genaue Prüfung durchgeführt.
Die vorstehenden Ansichten zur Tiefe der Rechtsprüfung trägt dem Umstand einer Durchführung der Inkassotätigkeit als Massengeschäft Rechnung und ist im Lichte der Rechtsprechung sicherlich nicht angreifbar. Dennoch wissen viele Auftraggeber gar nicht, welche Informationen wirklich wichtig für die Rechtsprüfung sind und notwendig genannt werden müssen um eine korrekte Rechtsprüfung durchzuführen. In durchschnittlich 2 von 10 Fällen beispielsweise gehen unsere Auftraggeber von einem vollkommen anderen Beginndatum für den Verzugszins aus, als dies rechtlich korrekt wäre. Was ist mit pauschalen Mahnkosten, wie hoch dürfen diese eigentlich sein, wie kann man diese vertraglich oder in AGB wirksam regeln?
Von unserem Kooperationspartner, der Rechtsanwaltskanzlei Millon wissen wir aus deren Tätigkeit im Rahmen der Forderungsabwehr, dass zahlreiche Inkassounternehmen vorstehende und einige weitere Punkte schlichtweg nicht geprüft haben.
Ergebnis zu Schlüssigkeit: Forderung ist schlüssig oder unschlüssig?
Wenn Du Deine Forderung auf Schlüssigkeit überprüfst, oder ein Inkassounternehmen Deiner Wahl diese Prüfung für Dich durchführt, kann das Ergebnis lauten, dass die Forderung schlüssig oder unschlüssig ist. Bei festgestellter Schlüssigkeit ist die Forderung grundsätzlich (Einwände unberücksichtigt) durchsetzbar.
Wie gehst Du jetzt vor? Nochmal mahnen? Eine Einigung mit dem Schuldner suchen? Klage erheben oder Mahnbescheid beantragen? Was ist die effektivste Wahl? Welches die wirtschaftlich günstigste? Berücksichtigt Deine Wahl das bisherige Verhalten Deines Schuldners angemessen?
Rechtsprüfung und Prüfung der Schlüssigkeit bei Kern Inkasso
Bei Kern Inkasso haben wir uns bewusst gegen das Massengeschäft und eine oberflächliche Rechtsprüfung entschieden. Wir prüfen jeden Einzelfall materiell-rechtlich, also auch bei Einwänden des Schuldners dahingehend, ob diese Einwände berechtigt sind oder nicht. Damit steigen die Erfolgsaussichten der Forderungsbeitreibung auch in Fällen von schuldnerseitigen Einwänden, da wir diesen Einwänden auch konkret entgegentreten.
Oder wir beraten die Forderung nicht weiter zu verfolgen, wenn die Einwände des Schuldners tatsächlich berechtigt sein sollten. In idealen Fällen beraten wir Dich auch dazu, was Du möglicherweise noch tun kannst um die Einwände aus der Welt zu schaffen um die Argumente gegen die Forderung aus der Welt zu bekommen um diese doch noch realisieren zu können.
Was tun, wenn die Forderung unschlüssig ist?
Sollte Deine Prüfung der Forderung oder die Forderungsprüfung Deines Inkassodienstleisters dazu gelagen, dass diese sich im Ergebis als unschlüssig darstellt, liegt das oft nur an einer kleinen tatsächlichen Stellschraube, die ohne viel Aufwand richtig gestellt werden kann. Kannst Du beispielsweise nicht nachweisen, ob überhaupt und falls ja, wann Deine Rechnung über welchen Weg zum Schuldner gelangt ist, versende diese erneut per Einwurfeinschreiben. Ist die Zahlungsfrist in der Rechnung noch nicht abgelaufen, warte den entsprechenden Fristablauf ab. Hast Du auf anderem Wege einer Fristverlängerung zugestimmt? Warte auch diesen Fristablauf ab. Setzt Deine Rechnung den Schuldner nicht automatisch in Verzug, hole durch eine Mahnung die Verzugsetzung nach.
Wir beraten Dich gerne als potentiellen Neukunden einmalig kostenlos wie Du die Schlüssigkeit Deiner Forderung “retten” kannst. Für Bestandskunden erfolgt diese Beratung stets als in unserer Dienstleistung inbegriffener Service.
Hallo, ich stehe Dir bei der Forderungsbeitreibung zur Seite!
Wir freuen uns von Dir zu hören!
Effektives, seriöses und wirtschaftliches Inkasso mit der Kern Inkasso GbR
Biggi Millon
geschäftsführende Gesellschafterin Kern Inkasso GbR