Mal eine Rechnung übersehen? So etwas kann tatsächlich passieren, denn Fehler sind menschlich. Nun drohen aber Kosten. Der Folgebrief kommt dann manchmal schon von einem Rechtsanwalt oder von einem Inkassounternehmen. Dabei werden gerade in der letzten Zeit sehr häufig deutlich überhöhte Kosten für die Inkassodienstleistung verlangt. Wir erklären Dir wie es dazu kommt und was richtig ist.

Kosten des Inkasso rechtmäßig und richtig berechnet? | Werbebild Kern Inkasso GbR in 91541 Rothenburg ob der Tauber
Kosten vom Inkasso korrekt und rechtmäßig? | Kern Inkasso GbR in 91541 Rothenburg

Warum zu hohe Kosten?

Sowohl Anwälte, als auch Inkassounternehmen dürfen Inkassotätigkeit durchführen.

Als Inkassotätigkeit versteht man die entgeltliche Beitreibung fremder Geldforderungen als eigenständiges Geschäft, vgl. § 2 Absatz 2 Satz 1 RDG. Diese Dienstleistung ist in Hinsicht auf die Kosten schon immer am Gesetz über die Vergütung von Rechtsanwälten ausgerichtet gewesen, dem RVG oder ausgeschrieben, dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz.

Am 01.10.2021 ist dabei ein nicht nur für diese Kosten sehr wichtiges neues Gesetz in Kraft getreten, das Gesetz zur Verbesserung des Verbraucherschutzes im Inkassorecht. Dieses hat die Kosten für die Inkassodienstleistung sowohl für Inkassounternehmen, als auch für Anwälte durch entsprechende Änderungen des RVG erheblich verändert.

Vor allem viele Anwälte haben das aber offensichtlich noch nicht so richtig auf dem Schirm, wie wir immer wieder feststellen, wenn wir (meist unberechtigte) Forderungen für unsere Mandanten abwehren sollen.

Wir bearbeiten aktuell unter anderem einen solchen Fall, bei dem der Gegenanwalt außergerichtlich bei der Forderungsbeitreibung aus einem angeblichen Kaufvertrag genau diesen Fehler gemacht hat und sich nun vor Gericht nicht mehr daran erinnern will, zu hohe Gebühren verlangt zu haben.

Was gilt denn seit dem 01.10.2021 bei den Kosten?

Vor der Gesetzesänderung konnten Inkassokosten in Höhe einer 1,3 Geschäftsgebühr – ausgehend von der Wertgrenze der Tabelle des RVG, die die Geldforderung die beizureiben ist vorgegeben hat, bereits mit dem ersten Anschreiben beansprucht werden. Das ist jetzt komplett anders. Jetzt ist eine neue Regelung in das Gesetz aufgenommen worden nach der für diese Dienstleistung im Erstanschreiben “nur” noch grundsätzlich höchstens 0,9 Gebühren gefordert werden dürfen, wobei in einfachen Fällen sogar nur 0,5 Gebühren anfallen sollen. In besonders schwierigen oder umfangreichen Fällen kann bis zur 1,3 gebühr (maximal) gefordert werden, wobei das im Inkassobereich in den allermeisten Fällen nicht vorkommen dürfte.

Dadurch ergibt sich ein Mittelwert von etwa 0,7 Gebühren für durchschnittliche Tätigkeiten. Das macht – je nach Höhe der beizutreibenden Geldforderung aber schon einiges aus wie du nachfolgend feststellen kannst:

Beispielsrechnungen

Forderungshöhealtes Recht Geschäftsgebühr nettoneues Recht Geschäftsgebühr netto
bis zu 500,00 EURO63,70 EURO34,30 EURO
bis zu 1.000,00 EURO114,40 EURO61,60 EURO
bis zu 1.500,00 EURO165,10 EURO88,90 EURO
bis zu 2.000,00 EURO215,80 EURO116,20 EURO
Gegenüberstellung der Inkassokosten durch die gesetzliche Änderung zum 01.10.2021

Wie prüfe ich als Laie, ob ich hier übervorteilt werde?

Es gibt ein tolles online Tool der Verbraucherzentrale NRW e. V. mit dem Namen “Inkasso Check“, das Du aufrufen kannst und bei dem Du alle abgefragten Daten wahrheitsgemäß eingeben solltest. Darin werden auch die Kosten für die Inkassodienstleistung – allerdings aufgeteilt in Geschäftsgebühr und in Auslagen, Steuern und Zinsen abgefragt – ohne, dass dies auch so benannt ist. Der erste dort in Hinsicht auf die Inkassokosten abgefragte Wert ist die Geschäftsgebühr um die es hier geht.

Gibt man hier den Wert ein, der im Inkassoschreiben von euch an dieser Stelle für die Inkassodienstleistung im Erstanschreiben – egal ob das Schreiben ein Anwalt erstellt hat oder ein Inkassounternehmen ein, wertet dieses Tool die Höhe aus und arbeitet dazu am Ende des Durchlaufes im Tool eine kurze Stellungnahme für Dich aus.

Mögliche Ergebnisse

Richtig ist die Höhe der Kosten für die Inkassodienstleistung, wenn das Tool in etwa folgendes ausgibt:

Die angesetzten Kosten bewegen sich unserer Ansicht nach im vertretbaren Rahmen.

Auszug exemplarische Zusammenfassung des online Tools “Inkasso Check”

Bei überhöhten Kosten würde das Tool in etwa folgendes ausgeben:

Die angesetzten Kosten sind unserer Meinung nach überhöht. Ihren Angaben nach dürften sich die Inkassokosten nur in einem Rahmen bis zu 149,40 EURO bewegen.

Auszug exemplarische Zusammenfassung des online Tools “Inkasso Check”

Jetzt hast du ein Programm zur Hand, welches wir persönlich sehr gut finden, dass dir für Erstanschreiben diese Prüfung ermöglicht. Bei weiteren Problemen helfen wir Dir selbstverständlich gerne im Rahmen einer Prüfung des gegen euch gerichteten Forderungsanspruches.

Folge gerne unserem Blog und bleibe auf dem Laufenden, da wir hier auch zur Inkassobranche (wir sind ja mit Kern Inkasso auch in dieser Hinsicht tätig) immer wieder Beiträge veröffentlichen, die Dir den Unterschied zwischen seriösen Inkassodienstleistern und den anderen aufzeigen werden. Zur Seriosität sieh gerne auch in den Beitrag zu Informationspflichten.

Bild BMillon

Hallo, ich stehe Dir bei der Forderungsbeitreibung zur Seite!

Wir freuen uns von Dir zu hören!

Effektives, seriöses und wirtschaftliches Inkasso mit der Kern Inkasso GbR


Biggi Millon

geschäftsführende Gesellschafterin Kern Inkasso GbR

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