Das Thema Arbeitssicherheit ist häufig ein in der Praxis leichtfertig unbeachteter Bereich des Arbeitsrechts. Hier geht es – wenn etwas schief gelaufen ist sehr oft um teilweise enorme Haftungsansprüche von Arbeitnehmern gegen den eigenen Arbeitgeber.

Unser Kooperationspartner, das Unternehmen Arbeitssicherheit Dajc erklärt Dir zukünftig in Gastbeiträgen hier in unserem Blog, warum Du als Arbeitsgeber dieses Thema ernst nehmen solltest, warum es wichtig ist, sich darin auszukennen und wie Du Deine Arbeitnehmer bestmöglich schützen kannst um betriebliche Störungen tatsächlicher und rechtlicher Art gar nicht erst entstehen zu lassen.


Arbeitssicherheit Dajc, hallo – wir stellen uns Dir vor

Wer sind wir, wo kommen wir her, was machen wir? Wer steckt eigentlich genau hinter Arbeitssicherheit Dajc, wo kommen wir beruflich und privat her und was bieten wir eigentlich genau an? Auf diese Fragen möchten wir vorab kurz eingehen und anschließend zwei Themen zu unserer Arbeit in der Arbeitssicherheit erörtern.

Wir sind David Dajc (Geschäftsführer) und Kim Layla Dajc (Backoffice).

Wir wohnen und arbeiten gemeinsam in Poing (in der unmittelbaren Umgebung von München) und sind dort Deine Ansprechpartner für das Thema „Arbeitssicherheit“. Als externe Fachkraft für Arbeitssicherheit stehen wir Dir beratend zur Verfügung, damit Du als Unternehmer*in Deinen Pflichten einfach und elegant nachkommen kannst. Gerne führen wir für Dich auch die DGUV V3 Prüfung der ortsveränderlichen elektronischen Betriebsmittel in Deinen Geschäftsräumen gemäß den gesetzlichen Anforderungen durch. Suchst Du einen Brandschutzbeauftragten? Wir betreuen Dein Unternehmen auch als externer Brandschutzbeauftragter.

Wir möchten gerne maximalen Mehrwert liefern und haben uns daher überlegt, dass wir Dir hier im Blog zunächst einmal die Fragen beantworten, die wir im häufigsten gestellt bekommen.

Warum überhaupt eine Unterweisung in der Arbeitssicherheit

Die Berufsgenossenschaften haben als Sozialversicherungsträger gemäß § 15 SGB VII (Siebtes Sozialgesetzbuch) die Möglichkeiten Unfallverhütungsvorschriften zu erlassen. Diese Vorschriften sollen vorbeugend durch entsprechende Regeln Unfälle und Verletzungen bei der Arbeit, bzw. am Arbeitsplatz verhindern. Eine solche Vorschrift ist die DGUV-V1 (Grundsätze der Prävention). Darin wird die gesetzliche Pflicht zur Unterweisung von Versicherten (Arbeitnehmern) an ihrem Arbeitsplatz geregelt.

(1) Der Unternehmer hat die Versicherten über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit, … zu unterweisen; die Unterweisung muss … mindestens aber einmal jährlich erfolgen; …

Auszug aus § 4 Absatz 1 DGUV V1 (Grundsätze der Prävention)

Je mehr man sich also zur Sicherheit und zum Gesundheitsschutz auskennt, desto mehr kann man selbst Verletzungen und Unfälle vermeiden. Wissen ist dabei der Schlüssel zum Erfolg, deshalb ist die Unterweisung besonders wichtig!

Was gibt es bei der Unterweisung zu beachten und wie kannst Du dies umsetzen?

Du hast als Unternehmer*in die Pflicht, Dein Personal zu unterweisen. Diese Unterweisung hat vor Aufnahme der Tätigkeit zu erfolgen. Des Weiteren muss die Unterweisung in regelmäßigen Abständen (mindestens jährlich) wiederholt werden und sollte von Dir unbedingt dokumentiert werden. Bei der Dokumentation ist es auch wichtig, eine Wirksamkeitskontrolle durchzuführen und offene Fragen zu beantworten. Leider vergessen zahlreiche Unternehmen dies Dokumentation und haben dann im späteren Verlauf unter Umständen rechtliche Probleme. Im Zweifel immer für den Angeklagten und der Mitarbeitende kann immer sagen:

„Das wurde ja so nie gesagt und falls doch, habe ich es leider nicht so verstanden!“

Die Frage, ob man nun wirklich jeden Kollegen und jeden neuen Mitarbeitenden vor der Arbeit unterweisen muss ist damit schnell beantwortet. Eindeutig, zweifelsfrei und glasklar: Ja!

Wenn parallel im Unternehmen auch noch ausgebildet wird, sieht die Rechtslage nochmal etwas „verschärft“ aus:
Fallen die Auszubildenden vom Alter her noch unter das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG), sind sie generell zwei Mal jährlich zu unterweisen. Fallen Sie nicht mehr darunter, reicht einmal, es sei denn, es wird eine zweimalige Unterweisung in einer Vorschrift explizit gefordert.

Wie setze ich diese Unterweisung in der Arbeitssicherheit richtig um?

Am einfachsten ist es, Du holst Dir eine Fachkraft an Bord. Das geht intern oder extern. Einer Deiner Arbeitnehmer kann sich weiterbilden lassen und für Dich diese Aufgaben wahrnehmen. Oder Du holst Dir diese Hilfe auswärts von einem freiberuflichen Spezialisten. Ein solcher ist beispielsweise der Sicherheitsbeauftragte. Dieser ist oft nicht nur nützlich, sondern sogar anhand gesetzlicher Vorgaben der DGUV V 1 verbindlich – also verpflichtend – vorgegeben.

Wann brauche ich denn einen Sicherheitsbeauftragten?

Auch hier gibt die DGUV V1 verbindliche Vorgaben vor.

(1) In Unternehmen mit regelmäßig mehr als 20 Beschäftigten hat der Unternehmer unter Berücksichtigung der im Unernehmen bestehenden Verhältnisses hinsichtlich der Arbeitsbedingungen, der Arbeitsumgebung sowie der Arbeitsorganisation Sicherheitsbeauftragte in der erforderlichen Anzahl zu bestellen. …

Auszug § 20 Absatz 1 DGUV V1 (Grudsätze der Prävention)

Was ist eine „erforderliche Zahl“ an Sicherheitsbeauftragten?

Die “erforderliche Zahl” ist nicht konkret geregelt, sodern richtet sich nach den bestehenden und individuellen Unfall- und Gesundheitsgefahren in Deinem Unternehmen, aber auch nach der räumlichen, zeitlichen und fachlichen Nähe der Beschäftigten zu den Sicherheitsbeauftragten und auch der Anzahl der Beschäftigten. Das heißt: Wenn es mehrere Produktionsstandorte gibt und diese vielleicht noch sehr weitläufig sind, dann macht es Sinn, lieber mehr als zu wenig Sicherheitsbeauftragte zu bestellen.

Was macht ein Sicherheitsbeauftragter für die Arbeitssicherheit?

Die Aufgabe der Sicherheitsbeauftragten ist es den Unternehmer bei der Durchführung der Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten zu unterstützen.

Das heißt, deine Sicherheitsbeauftragten überprüfen z. B. das Vorhandensein und die ordnungsgemäße Benutzung von Schutzeinrichtungen und der persönlichen Schutzausrüstung und weisen auf Unfall- und Gesundheitsgefahren hin. Trägt dein Personal beispielsweise die richtige persönliche Schutzausrüstung (PSA), trägt es sie überdies auch bestimmungsgemäß und gibt es irgendwo unsichere Zustände? Der Sicherheitsbeauftragte darf auch die Unterweisung der Mitarbeiter am Arbeitsplatz durchführen, vgl. § 13 DGUV V1. In diesen exemplarischen und zahlreichen weiteren Bereichen unterstützt Dich der Sicherheitsbeauftragte.

Verlust der unternehmerischen Freiheit durch Sicherheitsbeauftragte?

Sicherheitsbeauftragte haben (außer durch Ihre eigene Position im Unternehmen) keinerlei Weisungsbefugnis! Sie sind auch nicht automatisch „Fachkräfte für Arbeitssicherheit“ und müssen sich auch nicht um deren Tätigkeiten und Aufgaben kümmern! Deine Aufgabe als Unternehmer*in ist es sicherzustellen, dass die Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Betriebsärzte mit den Sicherheitsbeauftragten eng zusammenarbeiten. Die Sicherheitsbeauftragten dürfen wegen der Erfüllung der ihnen übertragenen Aufgaben in der Arbeitssicherheit nicht benachteiligt werden.

Sprich: Es macht durchaus Sinn, dass Betriebsmediziner, Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Sicherheitsbeauftrage sich regelmäßig austauschen. Auch macht es Sinn, dass die Sicherheitsbeauftragen bei Sitzungen des Arbeitsschutzausschusses dabei sind und berichten. Als Unternehmer*in hast du den Sicherheitsbeauftragten Gelegenheit zu geben, an Aus- und Fortbildungsmaßnahmen des Unfallversicherungsträgers teilzunehmen, soweit dies im Hinblick auf die Betriebsart und die damit für die Versicherten verbundenen Unfall- und Gesundheitsgefahren sowie unter Berücksichtigung betrieblicher Belange erforderlich ist.

In unternehmerischen Belangen über die Arbeitssicherheit hinaus haben Sicherheitsbeauftragte keine Kompetenzen.

Brauchst Du Unterstützung in der Arbeitssicherheit? Wir stehen Dir gerne zur Verfügung. Wünscht Du Dir zum Thema Arbeitssicherheit und Arbeitsschutz ein spezielles Thema, dann kommentiere diesen Wunsch bitte unter diesen Beitrag und wir setzen ihn zeitnah für Dich um.

Arbeitssicherheit Dajc - das sind wir.

Arbeitssicherheit Dajc

Sicherheit und Gesundheitsschutz


“Ein sicherer Ort in einer unsicheren Welt!”

Wir klären Dich hier gerne rund um das Thema Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz auf.

David Dajc


Fachkraft für Arbeitssicherheit, Brandschutzbeauftragter, Sicherheitsmeister

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