Arbeitsschutz im Arbeitsrecht  Anwalt Arbeitsrecht in 91541 Rothenburg ob der Tauber
Arbeitsschutz im Recht | Anwalt Arbeitsrecht in 91541 Rothenburg

Wenn wir schon arbeiten gehen müssen, dann doch wohl bitte an einen möglichst sicheren Arbeitsplatz! Dafür gibt es den Arbeitsschutz. In diesem Beitrag stellen wir Dir das Thema vor. Wir freuen uns für dieses spezielle Thema mit dem Unternehmen Arbeitsicherheit Dajc einen kompetenten Kooperationspartner im Team zu habe, der hier auch regelmäßig Gastbeiträge veröffentlichen wird. Sieh dazu gerne unter dem Autor “Dajc” nach, welche Beiträge dort dazukommen.

Arbeitsschutz

Für ein funktionierendes Beschäftigungssystem ist die Schaffung und der Erhalt sicherer und menschengerechter Arbeitplätze und -bedingungen unverzichtbar.

Dabei sind ein effektiver Arbeitsschutz und eine wirksame Unfallprävention maßgeblich, um bei den unvermeidbaren Herausforderungen des Alltags in der Arbeitswelt ein möglichst sicheres Arbeitsumfeld auf bestmöglichem Niveau zu gewährleisten. Der Gesetzgeber hat für diesen Zweck zahlreiche Gesetze, Vorschriften und sonstige Regelwerke erlassen um diese Aufgabe für die Praxis an Mindeststandards zu knüpfen und eine Überprüfbarkeit zu ermöglichen.

Deshalb wird das Arbeitsrecht auch oft Arbeitsschutzrecht genannt. Gemeint ist hierbei nicht der soziale Arbeitsschutz, sondern der “technische” Arbeitsschutz.

In vielen praktischen Fällen der Arbeitgeber- / Arbeitnehmerhaftung im Verhältnis zur jeweils anderen Vertragspartei des Arbeitsvertrages oder gegenüber Dritten spielt diese Rechtsmaterie eine übergeordnete und vor allem haftungsträchtige Rolle.

Gesetzliche Regelungen zum Arbeitsschutz

Das Arbeitsschutzrecht ist in zahlreiche Gesetze, Vorschriften und Regelwerke verteilt, weshalb eine abschließende und erschöpfende Auflistung hier nicht erfolgt, sondern nur einige dieser Regelungen exemplarisch wiedergegeben werden:

  • Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
  • Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG)
  • Arbeitszeitgesetz (ArbZG)
  • Mutterschutzgesetz (MuSchG)
  • Mutterschutzrichtlinienverordnung (MuSchRIV)
  • Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG)
  • Arbeitsstättenverordnung (ArbstättV)
  • Arbeitsstättenrichtlinien (ASR)
  • Bildschirmarbeitsverordnung (BildscharbV)
  • Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
  • Gerätesicherheitsgesetz (GSG)
  • Gefahrstoffverordnung (GefstoffV)
  • und zahlreiche weitere …

Nicht ausgelassen werden dürfen letztlich auch die Vorschriften der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV-Vorschriften).

Arbeitgeberpflichten

Aufgrund gesetzlicher Vorschriften (vgl. § 618 BGB) muss der Arbeitgeber den Arbeitnehmer durch Schutzmaßnahmen schützen. Daraus ergibt sich eine Fürsorgepflicht des Arbeitgebers.

Die genaue Ausgestaltung der Fürsorgepflicht ergibt sich dabei für den Arbeitgeber aus zahlreichen öffentlich-rechtlichen und privatrechtlichen Regelungen, die nicht vertraglich ausgeschlossen werden dürfen.

Hält sich der Arbeitgeber nicht an die Umsetzung der gesetzlichen Fürsorgepflicht im konkreten Fall kann sich der Arbeitnehmer gegen den Arbeitgeber mit zahlreichen durch Gesetz und Rechtsprechung anerkannten Mitteln zur Wehr setzen.

Daher ist der Arbeitgeber sehr gut beraten, sich hinsichtlich Inhalt und Umfang der ihn treffenden gesetzlichen Vorschriften beraten zu lassen. Wir beraten dich dabei in rechtlicher Hinsicht (leider meist erst, wenn “das Kind bereits in den Brunnen gefallen ist“) und verweisen sehr gerne für eine ordnungsgemäße Umsetzung der gesetzlichen Pflichten im Vorfeld von negativen Ereignissen in tatsächlicher Hinsicht auf die technischen Fachkräfte, bzw. fachlich spezialisierte Stellen, wie unter anderem auf unseren Kooperationspartner: Arbeitssicherheit Dajc.

Arbeitnehmerpflichten

Im Gegensatz zur Fürsorgepficht des Arbeitgebers unterliegt allerdings auch der Arbeitnehmer einer sogenannten Treuepflicht. Dieser Pflicht zur Folge hat der Arbeitnehmer alles rechtlich wie tatsächlich notwendige und gebotene umzusetzen, was dem Arbeitsschutz und der Arbeitssicherheit dient. So sind z. Bsp. Arbeitsmittel, wie eine persönliche Schutzausrüstung korrekt zu benutzen und Gefahrenstellen unverzüglich anzuzeigen, soweit möglich und zumutbar zu beseitigen oder zumindest abzusichern.

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M. Millon

RA Martin Millon ist Inhaber der Rechtsanwaltskanzlei Millon in Rothenburg ob der Tauber. Das Studium der Rechtswissenschaften absolvierte er an der Friedrich- Alexander- Universität (FAU) Erlangen- Nürnberg. Das erste juristische Staatsexamen legte er erfolgreich im sogenannten Freiversuch, also zeitlich vor Erreichen der eigentlichen Regelstudienzeit ab. Das anschließende Rechtsreferandariat erfolgte am Landgericht Nürnberg und bei der Regierung für Mittelfranken. Seit 13.09.2017 ist er als Rechtsanwalt durch die Rechtsanwaltskammer Nürnberg zugelassen und betreibt seit diesem Moment die Rechtsanwaltskanzlei Millon.