Strafbefehl abwehren | Werbebild Anwalt Strafrecht in 91541 Rothenburg ob der Tauber
Strafbefehl abwehren | Anwalt Strafrecht 91541 Rothenburg

Kein Weg zu Deiner strafrechtlichen Verurteilung ist kürzer als der durch einen Strafbefehl. Lies es hier unter Strafbefehl 4U!

Was ist denn ein Strafbefehl?

Ein Strafbefehl ist im Grunde quasi so etwas wie ein strafrechtliches Urteil. Man kann ihn einem Urteil gleichsetzen. Anstelle einer öffentlichen Klage (Anklage) durch die Staatsanwaltschaft, kann diese Dich auch einfach mit einem solchen Mittel durch das Gericht verurteilen lassen. Eine mündliche Verhandlung vor dem Strafgericht findet hier grundsätzlich nicht statt.

Stell Dir vor, Du holst die Post aus deinem Briefkasten und da ist auch so ein gelber Briefumschlag dabei, auf dem der Postmitarbeiter ein Datum und seine Unterschrift eingetragen hat. Das ist doch schon komisch und anders als üblich oder? Richtig, so werden offizielle und wichtige Sachen nachweisbar und dokumentiert zugestellt. Ab diesem vermerkten Datum läuft gegen Dich die Zeit!

Öffnest Du dann (hoffentlich) auch zeitnah diesen Briefumschlag, stellt Du fest, dass darin mehrere Seiten bedrohlichen Inhaltes enthalten sind. Die Überschrift lautet – wie könnte es anders sein, dick und fett “Strafbefehl” und Dir wird Angst und bange.

Wann ist er zulässig?

Strafbefehle sind nur zulässig in den im Gesetz geregelten Fällen, vgl. § 407 StPO.

Grundsätzlich dürfen hier nur kleinere Strafen, das heißt Geldstrafen oder Freiheitsstrafen bis zu einem Jahr gegen Dich verhängt werden. Aber auch die Entziehung der Fahrerlaubnis, Fahrverbote oder der berufliche Umgang mit Tieren können gegen Dich angeordnet werden. Daher wird dieses Mittel nur bei Vergehen angewendet.

Die Staatsanwaltschaft schickt, nachdem sie die Ermittlungen abgeschlossen hat, das Strafbefehlsmuster zum zuständigen Amtsgericht und beantragt, dieses wie beantragt gegen Dich zu erlassen. Das soll schnelle Ergebnisse bei weniger Aufwand bringen. Das unfaire daran ist, dass nur weil die Staatsanwaltschaft es nicht für “erforderlich hält” eine Hauptverhandlung durchzuführen, Dir das Recht auf ein mündliches Verfahren genommen werden könnte. Im Gesetz heißt es wörtlich:

… wenn sie nach dem Ergebnis der Ermittlungen eine Hauptverhandlung nicht für erforderlich erachtet. …

§ 407 Absatz 1 Satz 2, 2. Halbsatz StPO (Strafprozessordnung)

Wohlgemerkt, kann es dabei nach der Einladung der Polizei (der Du hoffentlich nicht nachgekommen bist) überhaupt das erste Mal sein, dass Dir bewusst wird, dass der Staat die ganze Zeit – oft mehrere Monate gegen Dich strafrechtlich tätig gewesen ist.

Was steht denn da so drin?

Jeder Strafbefehl ist – bis auf optische Abweichungen, inhaltlich gleich aufgebaut:

  • Überschrift
  • Tatbestand – der zur Last gelegte Sachverhalt
  • Beschuldigungen
  • Gesetzliche Regelungen zu den Beschuldigungen
  • Beweismittelaufzählung
  • Festgesetzte Strafe
  • Kostenentscheidung
  • Rechtsbehelfsbelehrung (Kurzform)
  • Beglaubigungsvermerk
  • Anhang: Rechtsbehelfsbelehrung in Langform

Bei langen Tatvorwürfen, größeren Sachverhalten oder schwierigeren Delikten des Strafgesetzbuches kommen da manchmal einige Seiten zusammen. Das kann Dich erstmal ganz schöön überfordern. Und das soll jetzt gegen Dich gelten?

Warum ist der Strafbefehl meistens falsch?

Du hast ja schon mitbekommen, dass Strafbefehle sogar ohne je selbst ein Wort zum Vorwurf gesagt zu haben, erlassen werden können. Daher haben die Strafermittlungsbehörden sehr oft kaum Informationen zu Dir selbst oder deinen wirtschaftlichen oder familiären Verhältnissen. Im Strafbefehl wird da dann einfach mal … geraten und geschätzt.

Wirklich wahr! Glaubst du nicht? Warte es ab:

Wird in Strafbefehlen eine Geldstrafe festgesetzt so ergibt sich diese aus einer bestimmten Anzahl von Tagessätzen zu einer bestimmten Höhe des einzelnen Tagessatzes. Quasi nach der Formel Anzahl Tagessätze mal Wert je Tagessatz. Der Tagessatz – so schreibt es das Strafgesetzbuch vor, bemisst sich an der Höhe des Einkommens der Person, gegen die die Strafe verhängt werden soll. Woher weiß denn die Strafverfolgung was Du monatlich an Einkommen verdienst? Woher wissen die denn, ob du nicht arbeitslos bist oder Hartz 4 empfängst? Richtig, das wissen die nicht! Obwohl doch im Gesetz folgendes steht:

(2) Die Höhe eines Tagessatzes bestimmt das Gericht unter Berücksichtigung der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse des Täters. Dabei geht es in der Regel von dem Nettoeinkommen aus, das der Täter durchschnittlich an einem Tag hat oder haben könnte. Ein Tagessatz wird auf mindestens einen und höchsens dreizigtausend Euro festgesetzt.

(3) Die Einkünfte des Täters, sein Vermögen und andere Grundlagen für die Bemessung eines Tagessatzes können geschätzt werden.

§ 40 Absätze 2 und 3 StGB (Strafgesetzbuch)

Schätzungsfehler

Stell Dir also bitte vor, die Strafverfolgungsbehörden wissen nichts zu Deinen finanziellen Verhältnisses.

Werden die Dich wohl mit einem Euro pro Tag, also mit einem Euro je Tagessatz bei der Schätzung einordnen? Sicherlich nicht. Die Schätzung durch das Gericht auf Empfehlung der Staatsanwaltschaft ist in fast allen Fällen nur eines: zu hoch. Warum das der Fall ist kann man nur vermuten, vielleicht verdienen die meisten Menschen doch nicht durchschnittlich das, was in den Medien durch entsprechende Schönrechnungen herauskommt, vielleicht sind auch die Staatsdiener oft nicht mehr geerdet genug um eine bessere oder genauere Schätzung auszuwerfen.

Wie wehre ich mich dagegen?

Innerhalb von zwei Wochen ab dem Zugangsdatum, das auf dem Briefumschlag vermerkt ist, besteht die Möglichkeit einen Einspruch beim Gericht gegen den Strafbefehl einzulegen. Der Einspruch muss dabei innerhalb der zwei Wochen beim Gericht eingehen, es reicht nicht aus, diesen nur rechtzeitig zu verschicken!

Er muss bestimmte Formerfordernisse erfüllen um angenommen zu werden und es sollte darin angegeben werden, ob

a) gegen den Strafbefehl insgesamt Einspruch eingelegt wird oder

b) nur gegen Teile des Strafbefehls Einspruch eingelegt wird.

Beide Möglichkeiten haben sowohl Vor- als auch Nachteile. Legt man beispielsweise nur gegen Teile des Strafbefehles Einspruch ein, werden die übrigen Teile gegen Dich rechtskräftig. Durch den Einspruch wird das Verfahren in Hinsicht auf die Teile, die man damit angreift erstmal vor einer Rechtskraft gegen Dich “gesichert“. In ganz wenigen Ausnahmefällen kann das Ergebnis der Strafe gegen Dich bei umfassendem Einspruch am Ende sogar noch schlechter ausfallen, wobei man da schon viele vermiedbare Fehler machen muss.

Wie geht es nach Einspruch gegen den Strafbefehl weiter?

Das Gericht prüft nach Eingang deines Einspruches, ob dieser zulässig ist oder nicht.

Ist er zulässig, wird entweder Hauptverhandlung angesetzt oder bestenfalls sogar der Strafbefehl durch das Gericht zurückgenommen. Für letzteres bedarf es allerdings eines sehr gut begründeten Einspruches, der alle Informationen bewertet und ausreichend weitere Informationen mit Beweismitteln bereithält, die dem Staat noch nicht vorlagen. Lege auf jeden Fall erstmal umfassenden Einspruch ein, egal ob mit oder ohne Anwalt und gehe anschließend zum Verteidiger Deines Vertrauens um mit diesem gemeinsam die Strafakte für eine Akteneinsicht anzufordern.

Hole Dir alle wichtigen Informationen! – Gewinne Zeit! – Prüfe die Anschuldigung! – Reagiere taktisch klug! – Und vor allem: Bleib ruhig!

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M. Millon

RA Martin Millon ist Inhaber der Rechtsanwaltskanzlei Millon in Rothenburg ob der Tauber. Das Studium der Rechtswissenschaften absolvierte er an der Friedrich- Alexander- Universität (FAU) Erlangen- Nürnberg. Das erste juristische Staatsexamen legte er erfolgreich im sogenannten Freiversuch, also zeitlich vor Erreichen der eigentlichen Regelstudienzeit ab. Das anschließende Rechtsreferandariat erfolgte am Landgericht Nürnberg und bei der Regierung für Mittelfranken. Seit 13.09.2017 ist er als Rechtsanwalt durch die Rechtsanwaltskammer Nürnberg zugelassen und betreibt seit diesem Moment die Rechtsanwaltskanzlei Millon.