Kanzlei in 91541 Rothenburg ob der Tauber

Das Arbeitsrecht zählt zu einem unserer größten Schwerpunkten in der täglichen Praxis. Fast jeder muss arbeiten und jeder hat dabei schon positive und negative Erfahrungen gemacht.

Im Arbeitsrecht dreht sich fast alles um Abhängigkeiten. Arbeitgeber und Arbeitnehmer oder Arbeitgebervertretung und Arbeitnehmervertretung müssen in der Praxis sehr häufig mit widerstreitenden Interessenlagen umgehen. Dabei kommt es häufiger vor, als man denken sollte, dass die Parteien überreagieren, vorschnell oder schlichtweg falsch reagieren.

Da hilft oft eine neutrale Einschätzung der streitigen Fragen oder sogar eine gerichtliche Klärung der Ansichten der zum Teil verhärteten Fronten. Hier spielen oft Emotionen eine Rolle. Manchmal kann da schon helfen, dass Du Dich vorab informierst um sachlich zu bleiben. Wie in jedem Streit ist Sachlichkeit oft der Schlüssel zum Erfolg.

Sieh gerne in unseren Blog im Arbeitsrecht und informiere Dich zu arbeitsrechtlichen Themen.

Das Arbeitsrecht umfasst alle

  • Gesetze,
  • Verordnungen und
  • sonstigen verbindlichen Bestimmungen

zur unselbständigen und abhängigen Erwerbstätigkeit.

Man unterscheidet dabei zwischen Individualarbeitsrecht und Kollektivarbeitsrecht. Das Individualarbeitsrecht oder auch individuelle Arbeitsrecht regelt das Verhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Das Kollektivarbeitsrecht regelt dagegen das Verhältnis zwischen Gewerkschaften, Betriebsrat, Personalverwaltung usw. auf der einen Seite und Arbeitgeberverbänden und Arbeitgebern auf der anderen Seite.

Anwalt im individuellen Arbeitsrecht

Das Individualarbeitsrecht regelt das rechtliche Verhältnis zwischen dem einzelnen Arbeitgeber und dem einzelnen Arbeitnehmer. Es geht hier um die unmittelbare Rechtsbeziehung der Parteien eines konkreten Arbeitsvertrages.

Mach deine Arbeit und verlange deine Bezahlung – aber bitte in dieser Reihenfolge.

Cary Grant

Du hast im Vorfeld nie Gewissheit, ob Du bei einem Arbeitsverhältnis auf den “richtigen” Vertragspartner setzt. Deshalb muss man sich erst kennenlernen. Leider treten dabei sehr häufig schon zeitnah Unstimmigkeiten auf – unabhängig aus welcher Perspektive man das betrachtet.

Zum Individualarbeitsrecht gehören zum Beispiel (bei weitem nicht abschließend):

  • der Abschluss und Inhalt des Arbeitsvertrags,
  • die Arbeitspflichten des Arbeitnehmers,
  • die Lohnzahlungspflicht des Arbeitgebers,
  • Abmahnungen / Ermahnungen,
  • der Urlaubsanspruch des Arbeitnehmers,
  • die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall,
  • Arbeitsunfähigkeiten,
  • das Direktionsrecht,
  • die Arbeitszeiten,
  • der Zeugnisanspruch,
  • die Befristung des Arbeitsvertrags,
  • der Jugendarbeitsschutz,
  • das Kündigungsrecht,
  • Aufhebungs- und Abwicklungsverträge,
  • Abfindungen,
  • Sonderkündigungsschutz,
  • Mobbing / Bossing,
  • Gleichbehandlung,
  • Arbeitnehmerhaftung / Arbeitgeberhaftung,
  • Nebentätigkeiten,
  • Wettbewerbsverbote,
  • Arbeitsschutzrecht,
  • und viele, vieles mehr …

In jedem dieser Bereiche kann es zum Streit kommen.

Bist Du beispielsweise Arbeitnehmer und meinst, Dein Arbeitgeber hat Dich zu Unrecht abgemahnt, dann betrifft das nur Dein eigenes Arbeitsverhältnis. Oder bist Du Arbeitgeber und möchtest einem Deiner Arbeitnehmer kündigen, so ist ebenfalls nur ein Arbeitsverhältnis betroffen.

Auf die Arbeit schimpft man nur solange, bis man keine mehr hat.

Sinclair Lewis

Kläre mit uns die sachliche Rechtslage und setze Dein Recht mit uns durch!


Kanzlei im Kollektivarbeitsrecht

Unter dem kollektiven Arbeitsrecht versteht man das Recht der arbeitsrechtlichen Koalitionen, wie zum Beispiel Gewerkschaften oder Arbeitgeberverbände oder Betriebsrat und Arbeitgeber. Hier geht es nicht um einzelne Arbeitsverhältnisse.

Hierzu gehören insbesondere das

  • Tarifvertragsrecht,
  • das Arbeitskampfrecht (Streik) und
  • das Mitbestimmungsrecht in Unternehmen.

Somit steht das kollektive Arbeitsrecht für Rechtsbeziehungen, die jeweils eine Gruppen von Arbeitnehmern und nicht den Arbeitnehmer als Einzelperson betreffen. Das „Kollektiv“ steht dabei für verschiedene Personenkreise. Sie umfassen nicht nur die Arbeitnehmer oder Arbeitgeber eines Betriebs, sondern beispielsweise auch alle schwerbehinderten Arbeitnehmer. Teilweise gilt das sogar branchenweit.

Warum ist gerade das Rechtsgebiet Arbeitsrecht so spannend?

Einerseits geht es hier um viel für den Einzelnen und andererseits ändert sich hier schon gesetzlich oder in der Rechtsprechung ständig etwas. Europäisches und nationales Recht verändern sich gerade im Arbeitsrecht schnell und oft in großem Umfang. So wie sich die Gesellschaft ständig verändert, so passt sich die gesetzliche Lage und die Rechtsprechung diesen Veränderungen an. Dazu braucht man sich beispielsweise nur ansehen, wie schnell der Gesetzgeber im Arbeitsrecht auf die Coronapandemie reagiert hat.

Ein und derselbe inhaltliche Streit könnte daher mit nur wenigen Jahren Zeitversatz komplett unterschiedlich ausgehen.

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RA MArtin Millon

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RA Martin Millon

Inhaber Kanzlei Millon