Juhu, ein Brief an Dich im Briefkasten die Freude ist groß. Doch dann stellst du fest, es handelt sich um eine Einladung von der Polizei die Dich belastet …
So oder so ähnlich (Anruf; Hausbesuch, etc.) beginnt der ganze Spaß im Strafverfahren meist, denn Du wirst plötzlich beschuldigt eine Straftat begangen zu haben und es wird deshalb gegen Dich polizeilich ermittelt.
Du stellst fest, du wirst beschuldigt
Bleiben wir bei dem eingangs erwähnten Einladungsschreiben. Darin heißt es meistens in etwa wie folgt:
Sehr geehrte /-r ….
die Polizei ermittelt zurzeit gegen Sie
wegen (Nennung einer Straftat ohne weitere Informationen)
…
ich bitte Sie daher, am …
zur Dienststelle ….
zur Vernehmung zu erscheinen…
exemplarischer Auszug aus einem typischen Vorladungsschreiben der Polizei
Es wird einem also mitgeteilt, dass “gegen Sie Ermittlungen” laufen, man ist plötzlich Beschuldigter, dem eine Straftat vorgeworfen wird. Da kann einem als Betroffener ganz schnell das Herz in die Hose rutschen!
Was wissen wir denn jetzt?
Die Polizei weist in einem solchen Schreiben auf die Möglichkeit zur Hinzuziehung eines Dolmetschers hin, sonst wird nur mitgeteilt, dass die Vorladung zur Vernehmung …
… Ihnen die Gelegenheit geben soll, zu den Vorwürfen Stellung zu nehmen, die gegen Sie vorliegenden Verdachtsgründe aufzuklären und die zu Ihren Gunsten sprechenden Tatsachen geltend zu machen …
exemplarischer Auszug aus einem typischen Vorladungsschreiben der Polizei
So nett wie es erscheint klingt der Ton solcher Schreiben allerdings nicht.
Ganz wesentliche Hinweise auf die zahlreichen und wichtigen Rechte als Beschuldigter werden in solchen Schreiben auch fast nie gegenüber dem Empfänger mitgeteilt. Diese Schreiben sollen die Arbeit der Polizei zu effektiven, schnellen und (hoffentlich) richtigen Ergebnissen bei der Aufklärung von Straftaten verhelfen, sie bewirken aber beim Empfänger nur eines: Druckgefühle!
Gemeint ist dabei der Druck, der entsteht, wenn ein normaler Mensch von einer Polizeibehörde zum Erscheinen aufgefordert wird, weil diese gegen einen ermittelt. Einen Hinweis, dass dieser Vorladung nicht verpflichtend nachzukommen ist, gibt die Polizei bewusst nicht in diesem Schreiben an. Auch wird nur ganz grob in solchen Schreiben angeführt, weshalb da tatsächlich ermittelt wird.
Wie verhälst Du dich denn richtig, wenn man Dich beschuldigt?
Bitte, bitte, tausendmal bitte, geh nicht unbedarft einfach wegen diesem Schreiben zur Polizei. Lass dich bitte auf keinen Fall von der Polizei vernehmen! Ein solches Schreiben darf man zwar auf keinen Fall ignorieren, dadurch wird das Problem nicht verschwinden.
Aber ohne die gleichen Informationen wie die Polizei offensichtlich gegen Dich hat, wäre eine Vernehmung im Rahmen der Vorladung doch schon echt unfair, oder? Die Polizei befasst sich mit dieser Ermittlung bestimmt schon einige Tage und hat dazu auch schon sicherlich Einiges zusammengesammelt. Und nun sollst du dort hingehen und meist nahezu ohne irgendwelche Informationen zu kennen nun um deine Rechte, vielleicht um Deine Freiheit kämpfen?
Das wäre vergleichbar mit einer schweren Schulprüfung auf die man sich nicht vorbereiten konnte, so etwas wirst Du sicherlich nicht mitmachen wollen.
Und Du musst es auch nicht! Du hast das Recht, nicht bei der Polizei zu erscheinen (einzige Ausnahme: Vorladung durch die Polizei ausdrücklich im Auftrag der Staatsanwaltschaft). Es ist Dein Recht Dich als Beschuldigter einer Straftat nicht zur Sache zu äußern!
Reden ist silber, Schweigen ist gold!
Sprichwort im Volksmund
Nutze diese Rechte! Aber nutze sie weise.
Nur weil Du der Einladung der Polizei nicht folgen musst und auch nichts zur Sache gegenüber der Polizei angeben musst, wirst du nicht automatisch an die Informationen kommen, die offensichtlich bei der Polizei gegen Dich vorliegen. Suche deshalb dringend einen Anwalt deines Vertrauens auf, der Dich als Strafverteidiger gegen die Vorwürfe verteidigt.
Was kann denn ein Anwalt, was Du nicht selbst kannst?
Das erste was Dein Anwalt für Dich als Dein Verteidiger in einer solchen Situation machen wird ist auch gleich etwas, was nur er aufgrund gesetzlicher Regelungen der Strafprozessordnung für Dich durchführen kann und was Du selbst nicht machen kannst.
Er wird sich einerseits erstmal als Dein Verteidiger gegenüber der Polizei anzeigen und andererseits umgehend dabei Akteneinsicht in die Ermittlungsakte beantragen. Die Polizei – spätestens die Staatsanwaltschaft müssen diese Akte an den Verteidiger herausgeben und dürfen das auch nur an einen Strafverteidiger machen.
Liegt die Strafakte dann dem Verteidiger vor, wird ein Termin vereinbart. Du gehst dann mit deinem Verteidiger die Akte gemeinsam durchgeht und besprichst die Inhalte der Akte. Jetzt hast Du endlich den gleichen Wissensstand wie die Polizei. Du kannst mit Deinem Anwalt nun konkret den Vorwurf besprechen. An den Ergebnissen dieser Besprechung richtet sich das weitere Vorgehen der Verteidigung gegen den Vorwurf maßgeblich aus.
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RA Martin Millon