Richtlinie zu Bewertungen

Vorab zu unserer Richtlinie zu Bewertungen eine Zusammenfassung eurer Bewertungen zu unseren Unternehmen:

5,0
5,0 von 5 Sternen (basierend auf 36 Bewertungen)
Ausgezeichnet100%
Sehr gut0%
Durchschnittlich0%
Schlecht0%
Furchtbar0%

A. Allgemeines zur Richtlinie zu Bewertungen

Was bewirken Bewertungen? Warum braucht es überhaupt eine Richtlinie zu Bewertungen? Wieso bewertet man überhaupt? Was sollte man bei Bewertungen beachten? Was darf, sollte, muss oder kann eine Bewertung enthalten?

Bewertungen sind stets und in erster Linie eine Form von Feedback durch Kunden. Nicht durch Wettbewerber, nicht durch Gegner unserer Kunden, sondern ausschließlich für Kunden.

In Zeiten von Corona hat die Digitalisierung Fahrt aufgenommen, sogar gerichtliche Verhandlungen finden teilweise mittlerweile online statt. Neben vieler Vorteile der Digitalisierung, ist es ein spürbarer Nachteil, dass Beziehungen mit Kunden leider oft unpersönlicher werden.

Unternehmen sind in digitalisierten Zeiten des zunehmenden Online Rechtsverkehrs deshalb auch zunehmend darauf angewiesen Kundenstimmen einerseits als vertrauensbildende Maßnahme für Interessierte Zielgruppen abbilden zu können um diesen Interessierten die Möglichkeit einzuräumen, anhand der Erfahrungen früherer Kunden eine Entscheidung treffen zu können.

Andererseits sind Unternehmen auf Bewertungen in einem zunehmend unpersönlicheren Umfeld wie dem Internet letztlich auch deshalb angewiesen, da diese eine Möglichkeit bieten, jede Art von Feedback daraus abzuleiten um die eigene, angebotene Leistung noch besser auf die Bedürfnisse von Kunden und Interessenten abstimmen zu können, sich also zu verbessern. Aus beiden Gründen sollten Bewertungen deshalb gewisse Mindestanforderungen erfüllen. Diese werden durch unsere Richtlinie zu Bewertungen dargestellt.

B. Grundsätze der Richtlinie zu Bewertungen

Nachfolgende allgemeine Grundsätze unserer Richtlinie zu Bewertungen sind zwingend bei der Abgabe von Bewertungen durch den Bewertenden auf dieser Homepage einzuhalten. Wir werden vor der Freigabe von Bewertungen für die Öffentlichkeit Bewertungen entsprechend intern prüfen. Eine Freigabe oder Reaktion zu einer Bewertung kann wegen dieser vorab durchzuführenden Prüfung, je nach Zeitpunkt der Abgabe der Bewertung bis zu 24 Stunden dauern.

a. Geltungsbereich unserer Richtlinie zu Bewertungen

Diese Richtlinie zu Bewertungen gilt unmittelbar bei allen tatsächlichen Möglichkeiten auf unserer Homepage Bewertungen abzugeben und betrifft alle Bewertungen und Bewerter.

Daneben gilt unsere Richtlinie zu Bewertungen über unsere Unternehmen auch mittelbar für Bewertungen außerhalb unserer Homepage. Dies betrifft Bewertungsportale von Drittanbietern ebenso, wie Bewertungen abseits von Bewertungsportalen, die öffentlich wahrnehmbar aufgefunden werden können.

b. Vertrauen in Bewertungen

Frag Dich mal, ob und warum Du Bewertungen überhaupt liest. Warum bist Du beispielsweise hier auf dieser Seite zu unserer Richtlinie zu Bewertungen gelandet? Was sollen Bewertungen auszeichnen? Was soll damit erreicht werden?

Oberstes Ziel im Bereich der Wahrnehmung von Bewertungen, sowohl für Wahrnehmende, Bewerter und Bewertete ist dabei für uns der Schutz des Vertrauens in die Inhalte und Herkunft der Bewertungen. Deshalb ist es auch das Ziel dieser Richtlinie zu Bewertungen, diesem Vertrauen aller Involvierter bestmöglich gerecht zu werden. Das Vertrauen soll umfassend im Sinne aller geschützt werden.

c. Echtheit des Bewerters

Leser von Bewertungen vertrauen den Inhalten der Bewertungen. Dabei vertrauen die Leser sowohl auf den Inhalt der Bewertungen, als auch auf deren Herkunft. Deshalb ist es unerlässlich, dass jede Bewertung auch zu allererst intern vor deren Freischaltung für die Öffentlichkeit auf deren Ursprung geprüft werden muss.

Eine Bewertung muss für eine erfolgreiche Überprüfung und Freischaltung deshalb einige Mindeststandards einhalten.

In Bezug auf die “Echtheit des Bewerters” muss dabei zunächst ein realer und für uns eindeutig identifizierbarer Mensch diese Bewertung abgegeben haben, also kein “bot” und auch kein realer Mensch, der nicht eindeutig für uns identifizierbar ist.

Hintergrund dieser Prüfung ist, dass nur echte Bewertungen von wirklichen und zumindest intern für uns identifizierbaren Menschen abgegeben und eingesehen werden können.

Was hättest Du beispielsweise für einen Mehrwert als Interessierter Leser von 10 total tollen Bewertungen über uns, wenn diese nicht von wirklichen Menschen die auch tatsächliche Erfahrungen mit uns gemacht haben, über uns abgegeben wurden. Das wäre doch bei Deiner Entscheidung zur Auswahl unserer Unternehmen täuschend für Dich und würde das Vertrauen in echte Bewertungen extrem erschüttern. Das werden wir rigoros verhindern, lieber verzichten wir auch auf positive Bewertungen unserer Unternehmen, als solche zu publizieren, deren Herkunft für uns nicht eindeutig geklärt ist.

Wie Du an unserem Bewertungsformular (Footer der Webseite) erkennen kannst, fragen wir deshalb auch Deine Emailadresse ab um Rückfragen zur Identifizierung zu ermöglichen. Die Emailadresse wird anschließend (wie Du an den Bewertungen sehen kannst) nicht öffentlich publiziert.

Zur Abwehr von Spam und botbedingten Bewertungen verwenden wir deshalb einerseits eine dsgvo konforme captcha Lösung, sowie das WordPress Tool des Erfordernisses einer notwendigen Freischaltung und andererseits das WordPress Plugin Antispam Bee.

d. Echtheit der Kundenerfahrung

Unser auf der Homepage bereitgestelltes Bewertungsformular ist öffentlich für jeden zugänglich. Im Sinne einer angenehmen und einfachen Nutzungserfahrung unserer Homepage haben wir aktuell bewusst auf das Erforderniss einer Registrierung und Freischaltung vor Bewertungsabgabe verzichtet. Im Gegenzug ist deshalb eine interne Prüfung der eingereichten Bewertung zur Identifizierung notwendig.

Zwei unserer Unternehmen (Kanzlei Millon & Kern Inkasso) sind am Markt für Kunden tätig und müssen dabei häufig eine konkrete Gegenseite zur Erfüllung und oder Befriedigung eines rechtlichen Anspruches kontaktieren. Diese Gegenseiten empfinden diese Kontaktaufnahmen nicht selten als einen Angriff durch unsere Unternehmen. Da in der Vergangenheit bereits einige Male auf Drittanbieter Bewertungsportalen Menschen aus der Sphäre der durch uns kontaktieren Gegenseite unserer Mandantschaft Bewertungen abgegeben haben, liegt der Schluss nahe, dass diese überaus negativ (vermutlich aus Rache) ausgefallen sind und durch uns rechtlich bislang zu 100 % erfolgreich bekämpft werden mussten und konnten.

Hier stellen wir im Vorfeld der Freigabe einer eingereichten Bewertung zunächst klar, dass ausschließlich unsere tatsächlichen und eindeutig identifizierten Kunden öffentlich wahrnehmbar freigegeben werden. Nur unsere Kunden sind berechtigt die Bewertungsfunktion zu nutzen, da nur unsere Kunden letztlich auch das Feedback abgeben können, dass einerseits Dich als Leser interessieren dürfte und uns andererseits intern zur Verbesserung für uns eine echte Grundlage bietet.

Bei besonders auffälligen Missbrauchshandlungen “unechter Kunden” behalten wir uns die Geltendmachung und Durchsetzung rechtlicher Ansprüche ausdrücklich vor.

Sollte sich die Gegenseite unserer Kunden hierher verirren und mit uns subjektiv negative Umstände klären wollen, können diese uns gerne auf nicht öffentlichen Kontaktkanälen kontaktieren. Wir lösen dann unser internes Beschwerdemanagement aus und hinterfragen uns und / oder unseren betroffenen Kunden dann hinsichtlich der Begründetheit der Beschwerde. Kern Inkasso hält dazu sogar einen gesonderten Kontaktweg im Schuldnerportal in Form eines umfassenden Kontaktformulares vor.

e. Echtheit der Bewertung

Eine eingereichte Bewertung muss darüber hinaus auch “echt” sein. In dieser Hinsicht soll sichergestellt werden, dass Bewertungen neben der Echtheit des Bewerters und der inhaltlichen Wahrheit der Bewertung auch frei von äußeren Umständen zur Willensbeeinflussung des Bewerters abgegeben werden.

Bewertungen sollen aus unserer Sicht stets freiwillig durch den Bewertenden erfolgen. Dies ergibt sich schon aus rechtlichen Gesichtspunkten des Datenschutzrechts und des anwaltlichen Berufsrechts.

Wir freuen uns über jede freiwillig abgegebene Bewertung unserer Kunden, diese sind dazu aber weder verpflichtet, noch stellen wir unseren Kunden irgendeine Art von mittelbarer oder unmittelbarer Vergünstigung für die Angabe einer positiven Bewertung in Aussicht. Das würde aus unserer Sicht den Zweck von Bewertungen verzerren. Daraus abgeleitet ergibt sich, dass wir uns auch niemals Bewertungen bei entsprechenden Anbietern “einkaufen“, obwohl das bundesweit unserer Erfahrung nach schon der eine oder andere Wettbewerber praktiziert.

f. Sachlichkeit der Bewertung

Unsere Leistungen sind rechtlich geprägt. Hinter jedem rechtlichen Sacherhalt steht ein tatsächlicher Lebensumstand. Lebensumstände sind dabei häufig für unsere Kunden emotional, weil es oft für unsere Kunden um viel geht.

Trotz aller Emotionen – positiver und negativer – sind Bewertungen sachlich abzugeben. Nur sachliche Bewertungen, die inhaltlich wahr durch den Bewertenden dargestellt werden, helfen Lesern der Bewertung bei der Einordnung unserer Leistung.

Ist eine Bewertung positiv emotional, so liest Sie sich euphorisch und schürt eine Erwartungshaltung, die durch uns kaum erfüllt werden kann. Diese Erwartungshaltung eines Lesers verzerrt seine Wahrnehmung und täuscht ihn deshalb.

Ist eine Bewertung negativ emotional, so liest Sie sich vernichtend schlecht. Auch wir können nicht immer erfolgreich die Aufträge unserer Kunden erfüllen, dazu sind die Unwägbarkeiten von außen manchmal zu unüberschaubar. Da wir im Rahmen von Bewertungsantworten reagieren könnten, ist uns oftmals berufsrechtlich gerade diese Möglichkeit einer Klarstellung eingeschränkt. Es bliebe nur der Weg einer rechtlichen Auseinandersetzung. Deshalb haben wir uns für das Gebot der Sachlichkeit als Voraussetzung einer Bewertung entschieden.

Bewertungen (5-Sterne ohne Text und Bewertungen 1-Stern ohne Text) werden – wie dies auch die Rechtsprechung einordnet, ab Wirksamkeit dieser Richtlinie zu Bewertungen durch uns als emotional und nicht sachlich eingeordnet, da niemals etwas ohne eine textlich Ergänzung nur positiv oder nur negativ ist und solche Bewertungen lediglich durch einen Textbezug auch eingeordnet werden können.

Vor dieser Richtlinien wurden zwei Bewertungen über uns mit 5-Sternen ohne Textzusatz bei einem Drittanbieter abgegeben und hier importiert. Dies erfolgte, da die Richtlinie noch nicht existierte und die Bewertungen geraume Zeit wahrgenommen wurden. Zukünftig importieren wir solche Bewertungen von Drittanbietern nicht mehr und geben solche Bewertungen via unserer Homepage auch nicht frei. Damit wollen wir Lesern der Bewertung eine bessere und inhaltlich belegte Entscheidungsfindung ermöglichen, bitte habt dafür Verständnis.

g. Inhalt der Bewertung

Bewertungen sollen tatsächliche Erfahrungen der Bewerter widerspiegeln. Deshalb ist es im Sinne der Leser öffentlich freigebener Bewertungen ein erheblicher Mehrwert, wenn in diesen Bewertungen selbst, die Erfahrung des Bewertenden mit unserer Leistung so genau wir nur möglich erfolgt.

Allgemein gehaltene Bewertungen sind dabei schon in Ordnung, für Leser der Bewertungen aber praktisch oft nur eine grobe Richtung zur Einordnung der hinter der Bewertung stehenden Erfahrung.

Beispiel:

Die Beratung war umfassend und freundlich.

Besser:

In einer fast 2-stündigen Beratung zu meinem arbeitsrechtlichen Problem, wurden mir alle Fragen, die ich hatte, freundlich beantwortet.”

Vorstehende Beispiele sind für uns grundsätzlich beide in Ordnung, ein Leser hat bei der zweiten Version allerdings mehr Informationen und kann daraus fundierter eine Entscheidung ableiten. Der Leser kann hier, wenn er selbst ein arbeitsrechtliches Problem haben sich noch besser durch die Erfahrung angesprochen fühlen oder sofern er beispielsweise ein mietrechtliches Problem haben sollte, sich möglicherweise auch weniger angesprochen fühlen. Beides ist gut und richtig, denn jeder Fall ist einzigartig, deshalb sollte auch der Leser einer Erfahrung in Form einer Bewertung die für ihm bestmögliche Entscheidung treffen können.

Wir bitten Bewertende deshalb – ohne dies auch zwingend vorzuschreiben – im Sinne der bestmöglichen Information für Leser dieser Bewertung, die in der Bewertung abgebildete Erfahrung des Bewertenden auch entsprechend etwas konkret einzugrenzen. Das kann beispielsweise durch die Eingrenzung des Rechtsgebietes, die Art der Tätigkeit (Beratung, außergerichtliche oder gerichtliche Vertretung, Gestaltung, usw.), den Umfang des Sacherverhaltes, zeitliche Komponenten, Preisgestaltung und vieles, vieles mehr erfolgen.

Danke vorab an alle, die dies umsetzen.

h. Zuordnung der Bewertung

Unsere Homepage fasst drei verschiedene Unternehmen mit unterschiedlichen Leistungen zusammen. Dies umfasst die Rechtsanwaltskanzlei (Kanzlei Martin Millon), den Inkassoservice (Kern Inkasso GbR) und unseren Vortrags-, Schulungs- und Bildungsbereich (Lawpanda – Schulungen und Vorträge).

Bei allen drei Unternehmen liegen unterschiedliche Tätigkeitsbereiche, gesetzliche Grundlagen und tatsächlich verschiedene praktische Ausrichtungen vor.

Unsere Homepage ermöglicht dabei Bewertungen zu allen Unternehmen in einem gemeinsam genutzten Bewertungsformular. Deshalb müssen Bewertungen auch abbilden, welches der Unternehmen durch die konkrete Bewertung gemeint ist. Dies kann entweder im Titel der Bewertung oder in deren Inhalt erfolgen.

Sollte eine Bewertung ohne Zuordnung eingehen, so wird diese inhaltlich intern geprüft und soweit dies für uns möglich ist, durch uns anhand der Kundendaten zugeordnet. Dies erfolgt durch den link zum in der Bewertung gemeinten Unternehmen (“zugeordnet zu Unternehmen”).

Soweit ein Abgleich mit Kundendaten erfolglos bleibt, weil eine Zuordnung zu einem unserer Unternehmen mangels der von Kunden verwendeten Daten nicht möglich ist, wird die Bewertung vorerst “ruhend gestellt” und der Bewertende durch uns kontaktiert mit der Bitte die Bewertung eindeutig zuzuordnen.

i. Ton der Bewertung

Grundsätzlich haben wir die Erfahrung gemacht, dass wir diesen Punkt der Richtlinien praktisch gar nicht brauchen. Verstehe diesen Punkt nur als der Vollständigkeit halber aufgenommen.

Der Ton einer Bewertung sollte neben der erforderlichen Sachlichkeit (siehe oben) auch eine entsprechende Erziehung und damit verbundene gute Umgangsformen widerspiegeln. Es gilt dabei das Sprichwort:

“Die Welt ist wie ein Spiegel, lächelst Du in Sie hinein, lächelt Sie zu Dir zurück.”

Danke vorab, euer Team von Lawpanda- Rechtsdienstleistungen.

C. “No go’s” nach den Richtlinien zu Bewertungen

Nachdem diese Richtlinien zu Bewertungen vorab überwiegend Inhalte geregelt haben, die bei der Einfabe einer Bewertung beachtet werden sollten, müssen nun auch einige Inhalte geregelt werden, die vermieden werden sollen.

a. Datenschutz in Richtlinien zu Bewertungen

Beachte bitte, dass Du lediglich für uns identifizierbar sein musst, dass Deine Bewertung freigeschaltet werden kann. Niemand verlangt von Dir, dass Du unter Deinem Klarnamen konkret über Deine tatsächliche Erfahrung mit uns zu Deinen rechtlichen Belangen teilen und Dich damit für Leser identifizierbar machen musst. Es geht niemanden etwas an, dass wir Dich beispielsweise strafrechtlich verteidigt haben.

Wir stellen bei Freigabe Deiner Bewertung schon deshalb nur den von Dir eingegebenen Namen öffentlich ein. Dazu kannst Du gerne auch einen von Dir gewählten “Nickname” (Spitznamen) verwenden. Wir identifizieren Dich durch die von Dir genannte Email Adresse oder unser im Bewertungsrext von Dir eingearbeitetes internes Aktenzeichen.

Im Umkehrschluss bitten wir Dich, auch die Mitarbeiter unserer Unternehmen in Deiner Bewertung nicht mit Klarnamen zu nennen. Ausgenommen davon ist RA Millon, da dieser als Einzelanwalt und Namensgeber der Kanzlei Millon ohnehin immer identifizierbar ist.

b. Keine Straftaten in Bewertungen

Wenn insbesondere die Gegenseite unserer Kunden fälschlicherweise über uns eine Bewertung hinterlässt, kann es auch unserer Erfahrung nach, da solche Menschen dies oft überaus emotionalisiert umsetzen, zu inhaltlichen Entgleisungen gelangen.

Dabei kann es vorkommen, dass solche Bewerter in inhaltlich strafrechtlich relevanter Art und Weise die “eigene Erfahrung” verpacken. Praktisch mögliche Straftaten (auch teilweise als Versuch schon strafbar):

  • Beleidigung,
  • Verleumdung,
  • Üble Nachrede,
  • Bedrohung,
  • Nötigung
  • und einige weitere.

Sollten Gegenseiten solche Bewertungen – entgegen dieser Richtlinie – eingeben, versteht es sich von selbst, dass wir diese Bewertung nicht freigeben werden. In solchen Fällen behalten wir uns in jedem Einzelfall ausdrücklich vor, entsprechende rechtliche Gegenmaßnahmen einzuleiten.

c. Kein Missbrauch der Bewertungsmöglichkeit

Generell verfolgen wir jede Form von Missbrauch der Bewertungsmöglichkeit auf unserer Homepage und auf Drittanbieter Bewertungsportalen.

Entspricht eine auf unserer Homepage eingegebene Bewertung oder bei Drittanbietern abgegebene Bewertung nicht den entsprechenden Nutzungsbedingungen oder Richtlinien und erfolgt diese Bewertung erkennbar nur zum Zweck der vorsätzlichen Schädigungsabsicht, behalten wir uns rechtliche Schritte ausdrücklich vor.

Diese werden neben der Durchsetzung von Unterlassungs-, und Beseitigungsansprüchen nach erfolgter Abmahnung, ggf. Einholung von Auskünften (vor allem bei Drittanbietern) auch stets Schadensersatzansprüche beinhalten.

Dies gilt erst Recht bei Missbrauch der Bewertungsmöglichkeiten durch technische Angriffe auf unser System (u. a. Spam).

D. Recht des “letzten Wortes”

Unsere Unternehmen haben bei Bewertungen auf dieser Homepage durch die intern durchzuführende Prüfung vor Freischaltung auch stets das letzte Wort. Dies betrifft die Entscheidung über eine Freischaltung oder deren Verweigerung.

Sofern eine Bewertung nicht gegen zwingende Voraussetzungen dieser Richtlinie zu Bewertungen verstößt und auch inhaltlich kein “no go” abbildet, werden wir eine Freischaltung umsetzen. Unserer Ansicht nach ist das Grundrecht der Meinungsfreiheit auch bei kritischen Bewertungen elementar und letztlich können wir uns so dann auch öffentlich verbessern. Damit versuchen wir höchstmögliche Transparenz zum Schutz aller Leser zu erzeugen obwohl wir kein sogenanntes “offenes Portal” sind.

E. Vielen Dank – Richlinie zu Bewertungen

Dankeschön, dass Du Dir die Mühe gemacht hast und bis zum Ende gelesen hast. Vielen Dank auch, wenn Du an vorstehenden Richtlinien orientiert, eine Bewertung eingibst, denn Deine Stimme ist wertvoll.

Entschuldige bitte, dass wir ein solche umfassendes Regelwerk entwerfen mussten, der teilweise erkennbare Wildwuchs in der Bewertungspraxis am Markt zwingt uns präventiv entsprechende Vorkehrungen zu treffen. Nicht zuletzt auch, weil wir und insbesondere unser Partneranwalt Herr RA Steffen Batscheider praktisch für unsere Kunden mit zunehmender Zahl gegen Bewertungen für unsere Kunden vorgehen müssen, können wir auf eine mittlerweile überaus umfangreiche Erfahrung zurückblicken.