Verkehrsrecht 4U | 91541 Rothenburg ob der Tauber
Verkehrsrecht | Ordnungswidrigkeit 91541 Rothenburg ob der Tauber

Verkehrsrecht hat viele Bereiche

Das Verkehrsrecht ist ein wahnsinnig großer rechtlicher Bereich.

Neben zivilrechtlichen Gesichtspunkten enthält dieses Rechtsgebiet auch straf- und ordnungswidrigkeitenrechtliche Komponenten. Auch im verwaltungs- und versicherungsrechtlichen Bereich sind Bereiche des Verkehrsrechtes angesiedelt.

Verkehrszivilrecht

Im zivilrechtlichen Bereich des Verkehrsrechtes stehen sich Ansprüche rechtlich gleichberechtigter Parteien gegenüber, deren bestenfalls einverehmlicher Ausgleich den Schwerpunkt der praktischen und meist auch juristischen Fallbearbeitung bildet. In diesem Bereich gehören unter anderem der Kfz Kauf und die Unfallschadensregulierung.

Verkehrsrecht im Bereich Strafrecht

Die Teilnahme im Verkehr stellt aus Sicht des Gesetzgebers ein sogenanntes “erlaubtes Risiko” dar. Damit kommt zum Ausdruck, dass der Gesetzgeber erkennt, dass eine solche Teilnahme zahlreiche und vor allem schwerwiegende Gefahren mit sich bringen kann. Um die Allgemeinheit ausreichend vor entsprechendem Fehlverhalten bei der Beteiligung im Verkehr zu schützen gibt es für ganz besonders schlimme Tabubrüche das Verkehrsstrafrecht.

Hierzu zählen unter anderem die Trunkenheitsfahrt, das unerlaubte Entfernen vom Unfallort oder das Fahren ohne Fahrerlaubnis.

Ordnungswidrigkeiten im Verkehr

Neben den besonders schlimmen Fehlverhalten, die der Gesetzgeber im Verkehrsstrafrecht sanktioniert, gibt es auch weniger schwerwiegende Fehlverhalten. Hier greift das Ordnungswidrigkeitenrecht im Verkehr. Im Rahmen dieses Teilbereiches des rechts sollen Verkehrsteilnehmer sensibilisiert und sogar teilweise erzogen werden, sich zukünftig korrekter im Rahmen der geltenden rechtlichen Bestimmungen zu verhalten.

Hierzu zählen unter anderem die Tatbestände des Handy´s am Steuer, das Falschparken, die Geschwindigkeitsüberschreitung oder die Abstandsunterschreitung.

Verkehrsverwaltungsrecht

Zum Verwaltungsrecht im Verkehr gehört beispielsweise das Fahrerlaubnisrecht, das Fahrzeugzulassungsrecht und sogenannte verkehrsrechtliche Anordnungen. Hier stehen sich der Verkehrsteilnehmer und der Gesetzgeber rechtlich gegenüber und der Verkehrsteilnehmer hat sich an die gesetzgeberischen Vorgaben zu halten um eine positive Entscheidung für sich zu bekommen.

Versicherungsrecht mit Verkehrsbezug

Da die Teilnahme im Verkehr ein “erlaubtes Risiko” darstellt (s. o.) und damit eine sogenannte Gefährdungshaftung↗ vom Gesetzgeber für die Verkehrsteilnehmer statuiert wird, ist es auch Pflicht des Verkehrsteilnehmers unter bestimmten im Gesetz vorgegebenen Voraussetzungen eine Verkehrshaftpflichtversicherung als gesetzlich vorgegebene Pflichtversicherung abzuschließen. Diese soll bestenfalls die vom Verkehrsteilnehmer verursachten wirtschaftlichen Schäden gegenüber einer geschädigten Partei umfassend und abschließend regulieren.

Da dies leider sehr viel häufiger versicherungsseitig nicht angemessen umgesetzt wird, ist auch der rechtliche Umgang mit diesen Versicherungen zu einem teilbereich des Verkehrsrechts geworden, vgl. dazu unter anderem zahlreiche Quellen im Internet (Captain HUK, usw.).

Neben der Haftpflichtversicherung im Verhältis gegenüber etwaige anderen, umfasst dieses Teilgebiet des Rechts auch den Umgang mit Kaskoversicherungen.

Kanzlei im Verkehrsrecht | 91541 Rothenburg ob der Tauber

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