Unfall regulieren in 91541 Rothenburg | Anwalt Verkehrsrecht Rothenburg
Unfall im Verkehr gehabt? Anwalt Verkehrsrecht 91541 Rothenburg

Unfallfrei ein Leben lang? Leider mehr Traum oder Wunsch als Realität! Kommt es dann zu einem Unfall, ist es hoffentlich nur verbeultes oder zerkratztes Blech. Doch die eigentlichen Probleme fangen bei der Regulierung der Schäden leider meistens erst an.

Das Regulierungsproblem beginnt oft unmittelbar nach den Unfall selbst. Sei gewappnet für den Ernstfall!

Wer ist “Schuld” am Unfall – wer ist der Verursacher des Unfalles?

Die mit Abstand wichtigste Frage bei jedem Unfall ist die nach dem Verursacher. Hier werden oft die Weichen für eine Schadensregulierung schon gleich nach dem eigentlichen “Rumms, Knirsch, Splitter, Krach” frühzeitig festgelegt und die sogenannte Haftung für den Schaden dem “Grunde nach” dadurch fast schon verbindlich geklärt.

Das eigentlich Gemeine daran ist, da man Unfälle (hoffentlich) nicht so regelmäßig erlebt, dass man emotional und gedanklich bei solchen Ereignissen kein erfahrener Vollprofi ist, weshalb man sich oft mit der Situation oder den eigenen erlittenen körperlichen oder materiellen Schäden, die gerade eingetreten sind, überfordert fühlt und leider viel zu oft dadurch leicht dazu verfällt schwerwiegende Fehler zu begehen.

Folgende kleine oder größere Fehler (nicht abschließend) kommen dabei sehr häufig vor:

  • manchmal vergisst man wesentliche Daten zum Unfallgegner für sich selbst zu sichern,
  • man verlässt sich ohne Nachweise einzusehen auf die Angaben des Unfallgegners,
  • oder man vergisst die Hinzuziehung der Polizei zur Unfallaufnahme,
  • manch einer fährt einfach weiter (unerlaubtes Entfernen vom Unfallort),
  • man gibt Umstände zu, die eigentlich nicht vor Ort selbst abgeschätzt werden können,
  • oder man lässt sich auf ein “Angebot” des Unfallgegners ein, das dieser sofort abgibt, weil es verlockend klingt,
  • man lässt sich vom Unfallgegner einschüchtern,
  • usw.

Was kann man hier besser machen?

In erster Linie ist es wichtig, dass man die Daten des Unfallgegners möglichst vollständig bekommt. Dazu muss man mindestens das amtliche Kraftfahrzeugkennzeichen notieren und sich mindestens auch Kurznotizen zum Fahrzeug, Modell und Aussehen des Fahrzeuges vom Unfallgegner machen (immer Zettel und Stift im Auto haben oder mit dem Smartphone Fotos machen!).

Als nächstes sollte man sich die Personalien des Unfallgegners geben lassen und diese auch durch Einsicht in ein amtliches Ausweisdokument bereits vor Ort überprüfen, da es nicht selten passiert, dass hier falsche Angaben gemacht werden. Wichtig aber nicht zwingend bereits vor Ort notwendig wäre, dass man sich vom Unfallgegner mitteilen lässt, ob dieser nur Fahrer oder auch Halter des Fahrzeuges ist und bei welcher Pflichtversicherung das Fahrzeug versichert ist.

Bei der Schadensregulierung des Unfalles kann man nämlich gegen alle 3 Parteien – Fahrer, Halter und Versicherung – gemeinsam vorgehen.

Bestenfalls kann man sich schriftlich die Verantwortlichekeit des Unfallgegners am Unfall bestätigen lassen, wodurch der Unfallgegner den Unfall gleichzeitig in vollem Umfang dem Grunde nach anerkennen würde, was eine spätere Streitigkeit über die Verantwortlichkeit für den Unfallgegner deutlich schwerer machen würde.

Welches Problem kann mit dem Unfallgegner vorliegen?

Der Unfallgegner ist manchmal nicht allein im Auto, Du vielleicht schon.

Lass dich nicht einschüchtern, ruf bei einem aggressiven Auftreten des Unfallgegners sofort die Polizei zum Unfall dazu. Die Polizei ist zur Unfallaufnahme gesetzlich verpflichtet, lass Dich also von denen nicht mit irgendwelchen ausreden abspeisen, vgl. Richtlinien für die polizeiliche Verkehrsunfallaufnahme (Bayern).

Verkehrsunfälle sind stets aufzunehmen.

Ziffer 5. Satz 1 der Richtlinien für die polizeiliche Verkehrsunfallaufnahme.

Die Polizei ist ohnehin bestenfalls dazuzurufen – selbst wenn der Unfallgegner sich normal verhält, weil bei der Unfallaufnahme durch die Polizei der Sachverhalt in der Unfallaufnahme (zumindest in Kurzform) aufgenommen wird und anschließend bei jeder polizeilichen Unfallaufnahme von der Polizei von Amts wegen geprüft wird, ob und wenn ja, wer hier welche mögliche Ordnungswidrigkeit oder Straftat begangen haben könnte. Das kann später die Frage nach der Hauptverantwortlichkeit am Unfall manchmal eindeutig klarstellen, sofern die Gegnerseite (vor allem die Gegnerversicherung) eine Haftung dem “Grunde nach” bestreiten sollte.

Selbst solltest du immer nur sachliche Informationen gegenüber Unfallgegner und Polizeit vor Ort abgeben. Das erleichtert die Arbeit der Polizeit, weil Emotionen zwar verständlich sind, aber die Arbeit ausbremsen und man selbst auch oft in einem emotionalen Zustand nicht immer nur logische und richtige Umstäde mitteilt.

Was du direkt nach dem Unfall nicht tun solltest

Gib allerdings bitte niemals (!!!) vor Ort – egal gegenüber wem zu, dass du allein oder zum Teil für den Unfall verantwortlich bist, sofern das nicht eindeutig und zweifelsfrei aufgrund der tatsächlichen Umstände bereits feststehen sollte!

Du bist kein Rechtsanwalt, kein Sachverständiger und auch kein Psychologe und hast gar nicht – außer bei eindeutigen und zweifelsfreien Fällen, die Möglichkeit vor Ort in der unmittelbar nach einem Unfall meistens bestehenden Aufregung, eine in jeder Hinsicht zutreffende Aussage überhaupt ansatzweise treffen zu können. Deshalb solltest Du wirklich lieber auf entsprechende Fachleute verweisen, um dir nicht deine vielleicht bestehenden Ansprüche zu erschweren.

Sollte dein Unfallgegner dich unmittelbar mit seiner Versicherung in Verbindung setzen, weil dieser dir beispielsweise sein Handy in die Hand drücken sollte, wo sich ein überfreundlicher Sachbearbeiter meldet, lass dich nicht auf Zugeständnisse ein und vor allem glaube nichts von dem, was Dir dabei gesagt wird, was du angeblich tun musst!

Antrieb der Versicherungen

Mach Dir bitte stets bewusst, dass die Gegnerversicherung nur einen Gedanken hat:

Wie bekomme ich die Schadenssumme möglichst kleingerechnet um so wenig wie möglich zahlen zu müssen!

durchschnittlicher Sachbearbeiter einer Gegnerversicherung

Behalte einen kühlen Kopf, bleibe sachlich und verweise auch den Sachbearbeiter der Gegnerversicherung auf den einzuhaltenden Schriftverkehr. Denn die Inhalte von Schreiben können dann in Ruhe geprüft werden.

Der Unfall ist endlich aufgenommen, Du bist endlich zu Hause angekommen und hast hoffentlich viele der vorstehenden Handlungsempfehlungen auch, soweit es Dir möglich war umgesetzt. Jetzt kannst Du in Ruhe überlegen, wie die nächsten Schritte aussehen. Wie es dann weitergehen sollte erfährst Du in unserem bald erscheinenden Blogbeitrag Unfall regulieren Teil 2 4U.

Sei gespannt!

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M. Millon

RA Martin Millon ist Inhaber der Rechtsanwaltskanzlei Millon in Rothenburg ob der Tauber.Das Studium der Rechtswissenschaften absolvierte er an der Friedrich- Alexander- Universität (FAU) Erlangen- Nürnberg. Das erste juristische Staatsexamen legte er erfolgreich im sogenannten Freiversuch, also zeitlich vor Erreichen der eigentlichen Regelstudienzeit ab. Das anschließende Rechtsreferandariat erfolgte am Landgericht Nürnberg und bei der Regierung für Mittelfranken.Seit 13.09.2017 ist er als Rechtsanwalt durch die Rechtsanwaltskammer Nürnberg zugelassen und betreibt seit diesem Moment die Rechtsanwaltskanzlei Millon.