Kern Inkasso GbR | Inkassounternehmen in 91541 Rothenburg
Kern Inkasso GbR | Inkasso 91541 Rothenburg ob der Tauber

Hallo Du! Entweder Du bist bereits als Gläubiger einer “zahlungsgestörten” Forderung bereits unser Auftraggeber oder Du interessierst Dich dafür uns wegen einer solchen Forderung zu beauftragen oder einfach generell für uns. Schön, dass Du hier gelandet bist. Egal, aus welchem Grund Du hier bist, dieses Portal soll es Dir in jeder Hinsicht einfacher machen mit uns gezielt in Kontakt zu treten oder Dich für uns zu entscheiden. Du findest hier gleichermaßen Informationen zu uns und unserer Dienstleistung, die Dir zeigen, dass wir Dich seriös und effektiv vertreten dürfen, wie Du auch Vorlagen und Formulare, die eine Beauftragung vereinfachen. Zusätzlich laden wir Dich ein, Dich gerne auch in unserem Blog gezielt zu Inkassothemen zu informieren.

Nutze unser Kontaktformular speziell für Gläubiger

Das nachfolgende Formular ist so programmiert, dass Du alle wesentlichen Informationen an uns preisgibst und zeitgleich automatisch für Deine Unterlagen erhälst, die wir brauchen um für Dich loslegen zu können. All Deine Angaben erhälst Du dabei automatisiert für Deine Unterlagen per Email. Sofern Du bereits entschlossen bist uns zu beauftragen, kannst Du die dazu notwendigen Unterlagen hier (im unteren Downladbereich) downloaden, ausfüllen, abspeichern und in das Formular hochladen. Das gleiche gilt für die formellen Unterlagen, die wir benötigen um für Dich tätig sein zu dürfen (siehe Downloadbereich). – Derzeit noch im Aufbau!

Informationen zu uns

Zunächst stellen wir für Dich klar, dass wir Dich als Inkassounternehmen rechtmäßig vertreten dürfen. Inkassounternehmen müssen kraft Gesetz registriert sein um diese Tätigkeit seriös für Dich durchführen zu dürfen. Du bist seriös? Dann lass Dich nur von registrierten und seriösen Inkassounternehmen vertreten:

Unsere Registrierung kannst Du wie nachfolgend beschrieben überprüfen:

  1. Gehe ins Rechtsdienstleistungsregister↗.
  2. Klicke rechts auf „Registrierungen suchen„.
  3. Gib bei „Name/Firma“ Kern Inkasso GbR ein.
  4. Aktiviere unten den Button „suchen„.
  5. Schon hast Du uns gefunden.

Was können wir für Dich allgemein als zusätzlicher Service tun?

Um für Dich, den Gläubiger Inkassodienstleistungen durchführen zu können, musst Du uns dazu beauftragen.

Dabei wird ein Vertragsverhältnis begründet, das nach allgemeinen Bestimmungen des BGB, durch Antrag und Annahme zustande kommt und die wesentlichen Vertragsinhalte geklärt haben muss:

  • Vertragsparteien
  • Vertragsgegenstand (= vertraglich geschuldete Leistung)
  • Gegenleistung

Der dabei geschlossene Vertrag unterliegt keiner gesetzlich vorgegebenen Form und ist ein sogenannter “Geschäftsbesorgungsvertrag” gemäß § 675 BGB.

Wir beginnen unsere Tätigkeit für Dich stets vorab mit einer Beratung über unsere Dienstleistung. Du sollst ja wissen und verstehen, was, auf welche Art und in welchem Umfang wir für Dich tun können und tun dürfen.

Während unserer Tätigkeit für Dich fallen uns häufig Optmimierungsmöglichkeiten im Fakturierungswesen unserer Auftraggeber auf, zu denen wir als Rechtsdienstleister – sofern gewünscht, kostenlos und qualifiziert beraten dürfen. Manchmal kann eine Umstellung Deines Vertrages oder Deiner AGB Deine Prozesse zur Forderungsdurchsetzung erheblich vereinfachen und bürokratisch verschlanken.

Da wir stets zu Beginn eines jeden Forderungsfalls eine Rechtsprüfung zur Schlüssigkeit der Forderung durchführen, fallen oft solche Punkte auf.

Du willst sicherlich nicht sprichwörtlich gutes Geld, schlechtem Geld hinterherlaufen oder? Wir prüfen bei konkretem Anlass oder auf Deinen Wunsch, ob es zu Deinem Schuldner Informationen gibt, dass dieser finanziell für Forderungsausfälle bekannt ist oder solche möglicherweise zukünftig drohen könnten.

Auch ermitteln wir öffentliche Auskünfte über Deinen Schuldner, wenn dieser beispielsweise umgezogen ist, sowie Daten zur effektiven Zwangsvollstreckung.

Liegt ein rechtskräftigen Titel vor, kann aus diesem 30 Jahre lang vollstreckt werden. Dabei laufen stetig Zinsen auf (derzeit 4,12%), die über die Jahre aktuell eine bessere Anlage darstellen, als ein Kreditinstitut überhaupt anbieten könnte. Wir hemmen die Zinsverjährung für Dich und Unternehmen in bestimmten zeitlichen Intervallen Vollstreckungsversuche.

Kann bei einem Schuldner aktuell vielleicht nichts gepfändet werden, weil dieser beispielsweise aktuell zu viele minderjährige Kinder unterhält, so kann das ein paar Jahre später, wenn die Kinder erwachsen und nicht mehr unterhaltsberechtigt sind bereits ganz anders aussehen.

Was sind die KERNkompetenzen unserer Dienstleistung?

Außergerichtlich kontaktieren wir Deinen Schuldner auf jedem zulässigen Kontaktweg um Deine Forderung mit diesem zu besprechen und durchzusetzen. Dabei verhandeln wir in Deinem Namen und nach Deinen Vorgaben auch einvernehmliche Lösungswege mit dem Schuldner.

Außerdem werden die Weichen für eine mögliche gerichtliche Forderungsdurchsetzung hier gestellt.

Gerichtlich dürfen wir Dich im sogenannten Parteiprozess gemäß § 79 ZPO im Mahnverfahren. Dort soll über das zentrale Mahngericht ein Mahnbescheid erlassen werden, der zum Vollstreckungsbescheid werden kann. Letzterer ist ein vollstreckungsfähiger Titel, gleich einem Urteil.

Die gerichtlichen Kosten dieser Verfahrensart sind nur 1/3 so hoch wie bei einem regulären Klageverfahren. Dieses Verfahren ist in der Regel auch zeitlich deutlich kürzer als ein Klageverfahren.

In der Zwangsvollstreckung beauftragen wir für Dich eines der drei Vollstreckungsorgane. Je nach Forderung, Forderungshöhe und Forderungsgrund wählen wir dabei den effektivsten der zahlreichen möglichen Aufträge, oft auch in einer bestimmten Kombination und Reihenfolge für Dich aus. Bei dieser Auswahl haben wir stets auch ein besonderes Augenmerk auf die Wirtschaftlichkeit der auswählbaren Maßnahme.

Was brauchen wir von Dir, dem Gläubiger?

Auftrag

Wir schließen Aufträge grundsätzlich mindestens in Textform. Fragst Du uns beispielsweise verbindlch per Email oder Kontaktformular an, dass wir für Dich tätig werden sollen, so holen wir bei Dir die dazu notwendigen Unterlagen und Informationen ein, bestätigen den Auftrag und legen für Dich los.

Bei einer absehbar größeren Anzahl an Aufträgen oder sofern wir besondere Regelungen mit Dir treffen, schließen wir ausnahmsweise vorab mit Dir einen Rahmenvertrag unter Einbeziehung unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen ab. Die jeweilige Einzelbeauftragung erfolgt dann wieder in Textform.

Formalia

Nur mit einer auf uns lautenden Vollmacht dürfen wir Deine Fordetungen in Deinem Namen bei Deinem Schuldner beitreiben. Eine solche musst Du uns deshalb erteilen.

Unterlagen / Informationen zur Forderung

Für jede beizutreibende Forderung brauchen wir entweder folgende Informationen oder Unterlagen dazu:

  • Vertrag / Rechtsgrund mit Datum und Umständen der Entstehung
  • Rechnung / Forderungshöhe
  • Ggf. geleistete Teilzahlungen mit Eingangsdatum
  • Mahnung / Verzugseintrittsdatum
  • Ggf. erfolgte Reaktionen des Schuldners

Womit beginnen wir für Gläubiger?

Rechtsprüfung

Am Anfang steht bei uns immer die sogenannte Rechtsprüfung zur Forderung. Es handelt sich dabei überwiegend um eine Prüfung der Schlüssigkeit.

Akte anlegen

Die Daten zu den Parteien, zur Forderung und zum Ergebnis unserer Prüfung der Schlüssigkeit werden in der EDV und in Papierform angelegt.

Auskünfte

Gegebenenfalls holen wir Auskünfte ein oder stellen Rückfragen an unseren Auftraggeber. Dadurch stellen wir sicher, dass keine unnötigen, zeitraubenden Schritte gegangen werden müssen.

Downloadbereich

Hier findest Du Formalia und Informationen zum Download. – Derzeit noch im Aufbau!