Anwaltsinkasso: Inkasso durch ein Inkassounternehmen oder einen Rechtsanwalt?

Inkassodienstleister sind in Deutschland sowohl nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz registrierte Rechtsdienstleister in Form von Inkassounternehmen, als auch zugelassene Rechtsanwälte mit einer fachlich aktuell nahezu kraft Gesetz bestehenden Gleichstellung sein.

Anwaltsinkasso ist daher lediglich ein Begriff für die Durchführung von Inkassodienstleistungen durch einen Rechtsanwalt.

Sofern gesetzliche Regelungen aktuell bestehen, die eine Unterscheidung zwischen diesen Dienstleistern aktuell noch vornehmen, so ist festzustellen, dass diese Unterschiede in den kommenden Jahren zweifelsfrei Schritt – für Schritt – wegfallen werden. 

Unsere Kanzlei führt Anwaltsinkasso für Sie durch

Seit Beginn der Aufnahme der Geschäftstätigkeit durch unsere Kanzlei im Jahr 2017 haben wir stets – und trotz aller zwischenzeitlich erfolgter gesetzlicher Änderungen – Inkassodienstleistung für unsere Mandanten angeboten und stehen Ihnen auch zukünftig gerne in diesem Rechtsgebiet zur Verfügung.

Daneben ist Herr RA Millon zwischenzeitlich zur Sicherung der gesetzlich geforderten, qualitativen Aspekte im Bereich der Inkassodienstleistungen zeitgleich für zwei verschiedene Inkassounternehmen als nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) registrierte, qualifizierte Person zugelassen und berät beruflich regelmäßig auch verschiedene Inkassodienstleister in der Praxis der Dienstleistung.

In diesem Kontext hat sich – neben einer umfassenden Expertise unseres Hauses – auch ein fachlich versiertes Netzwerk ergeben, auf das unser Haus anfragende Mandanten gerne – je nach inhaltlicher Ausgestaltung einer Forderungssache – auch auf Partnerunternehmen / Kooperationspartner zurückgreift und / oder verweist um für Sie die bestmöglichen Ergebnisse zu erzielen.

Wir wählen und begründen Ihnen gegenüber bei entsprechenden Anfragen gerne den passenden Dienstleister aus oder werden selbst in Ihrer Forderungssache für Sie tätig.

Stellen Sie gerne eine Anfrage zum Anwaltsinkasso

Anwaltsinkasso
Anwaltsinkasso
Forderungsabwehr

Auch in der anderen Richtung tätig

Als aktiver Inkassodienstleister im Anwaltsinkasso, aber auch als interne Aufsicht bei verschiedenen Inkassounternehmen über mehrere Jahre hinweg in ununterbrochener Tätigkeit in diversen Bereichen dieses Marktes und Fachbereiches im Inkasso ergibt sich zwangsläufig auch die entsprechende fachliche Expertise aus Erfahrungen und dem Umgang mit Schuldnern und deren Vertretern zur professionellen und effektiven Abwehr von Forderungen und dem fachlich und tatsächlich korrekten Umgang mit Inkassodienstleistern.

Wir versuchen uns dabei gezielt von unseren Wettbewerbern im Bereich der Forderungsabwehr abzuheben, indem wir gängige Fehler vieler Wettbewerber zu Lasten der eigenen Mandanten in diesem Tätigkeitsfeld ausgewertet haben und diese rigoros in unserer eigenen Tätigkeit vermeiden.

Gerne können Sie uns deshalb auch gerne zur Forderungsabwehr einer gegen Sie gerichteten Forderung beauftragen. 

Informieren Sie sich gerne zur Forderungsabwehr

Lesen Sie auch gerne unsere fachlichen Inhalte zum Themenkomplex der Forderungsabwehr.