Strafrecht | Strafverteidigung | Anwalt 91541 Rothenburg ob der Tauber
Strafrecht | Strafverteidigung in 91541 Rothenburg ob der Tauber

Strafverteidigung in 91541 Rothenburg

Strafrecht ist auch in einer kleinen Stadt wie Rothenburg wichtig und ständig im Einsatz. Man denkt es oft gar nicht, aber auch Rothenburg hat in diesem Rechtsgebiet einiges zu bieten. Wer den Blaulicht Report Rothenburg kennt, stimmt dieser Ansicht sicherlich zu. Wo es die Anwendung von Strafrecht gibt, muss es auch die Strafverteidigung geben. Wir verteidigen Dich im ahmen der Strafverteidigung gerne im Strafrecht.

Rothenburg: Expertise im Strafrecht

Das Strafrecht zählt zu einen großen Schwerpunkt unserer täglichen Arbeit. Es macht jährlich und auch derzeit etwa 15,00 % unserer Fallbearbeitung aus (Stand: jeweils in 2020, 2021 und bisher 2022), die Tendenz ist dabei steigend. Unsere Hauptaufgabe in diesem Rechtsgebiet ist es dabei vorwiegend, für unsere Mandanten den Informationsstand mit dem der Strafverfolgungsbehörden abzugleichen und anschließend entlastende Umstände zu einem Vorwurf zu ermitteln und belastende Umstände dazu tatsächlich oder rechtlich zu entkräften. Die Justiz macht es sich sehr oft in der Praxis deutlich zu einfach bei der Strafverfolgung. Es wird praktisch fast nur einseitig Belastungsmaterial ermittelt, obwohl das Gesetz eine eindeutig neutrale Haltung vorschreibt:

(2) Die Staatsanwaltschaft hat nicht nur die zur Belastung, sondern auch die zur Entlastung dienenden Umstände zu ermitteln und für die Erhebung der Beweise Sorge zu tragen, deren Verlust zu besorgen ist.

§ 160 StPO (Strafprozessordnung)

Die Qualität der Arbeit der Polizei stellt sich oft als bedenklich schlecht im Rahmen von Ermittlungen dar, obwohl gerade fast nur die Polizei diese Ermittlungen im Auftrag der Staatsanwaltschaft durchführt:

(1) Die Ermittlungspersonen der Staatsanwaltschaft sind in dieser Eigenschaft verpflichtet, den Anordnungen der Staatsanwaltschaft ihres Bezirks und der dieser vorgesetzten Beamten Folge zu leisten.

§ 152 Absatz 1 GVG (Gerichtsverfassungsgesetz)

Deshalb bietet die Arbeit von qualifizierten Strafverteidigern einen notwendigen Gegenpol für die meist behördlich erfolgende Vorverurteilung.

Du interessierst Dich für dieses Thema? Sieh auch gerne in unsere Blogbeiträge im Strafrecht zum Thema und informiere Dich.

Wahlverteidiger vs. Pflichtverteidiger in der Strafverteidigung

Wir bearbeiten strafrechtliche Mandate grundsätzlich bei der Annahme strafrechtlicher Mandate nur als Wahlverteidiger.

Pflichtverteidiger müssen nämlich alle Fällen annehmen, die an diese herangetragen werden und erhalten durch Regelungen im Gesetz darüber hinaus sogar nur reduzierte Gebühren für die gleiche Arbeit, die auch ein Wahlverteidiger hätte. Beides wird die Motivation und Qualität der Arbeit eines Pflichtverteidigers nicht unbedingt positiv beeinflussen. Stell Dir vor, Dein Pflichtverteidiger hat zu viele Pflichtstrafsachen zu bearbeien, dass er Deinen Fall nicht sauber mit aller Energie bearbeiten könnte … eine nicht unbedingt berauschende Vorstellung, oder? Würdest Du ein und dieselbe Arbeit auch für etwa 30,00 % weniger Gehalt genauso gut machen?

Wird auch Dir etwas vorgeworfen? Welche Art von Verteidiger wirst Du wohl wählen?

Den, der wahrscheinlich 100,00 % für Dich gibt oder den, den das Strafgericht auch noch aus einer Liste, die das Gericht vorliegen hat auswählt ohne erklären zu müssen, warum gerade dieser Verteidiger für Dich gewählt wurde? Die Entscheidung dürfte eigentlich nicht schwer sein!

Stell Dir vor, das Gericht wählt einen Pflichtverteidiger einmal nicht neutral aus, sondern weil dieser vielleicht in der Vergangenheit für das Gericht gut rübergekommen ist. Wie kann denn ein Pflichtverteidiger für das Gericht positiv auffallen? Da kommen für uns schon manchmal Fragen auf, deren Antwort nicht immer dem Gedanken an einen funktionierenden Rechtsstaat im Strafrecht gerecht werden dürften. Ist das wirklich in einem Rechtsgebiet wie dem Strafrecht in Deinem Interesse? Es geht im Falle Deiner Verurteilung immerhin um Dein Geld, Deine Freiheit und Dein Ansehen.

Wozu überhaupt einen Strafverteidiger?

Glaubst Du, dass man Dir alle Informationen zu den Ermittlungen gibt, bevor es zu spät ist und Du unmittelbar vor der Verurteilung stehst? Glaubst Du wirklich, Ermittlungen finden neutral statt? Spielst Du wirklich gerne im Leben auf Risiko und setzt dabei Deine eigene Freiheit als Einsatz? Bist Du sicher, Du weißt, wie Du mit Strafverfolgungsbehörden richtig umgehen musst?

Ein guter Verteidiger gleicht diese Aspekte aus. Nur er kann kraft Gesetz die vollständige Akteneinsicht in aller Ruhe verlangen:

(1) Der Verteidiger ist befugt, die Akten, die dem Gericht vorliegen oder diesem im Falle der Erhebung der Anklage vorzulegen wären, einzusehen sowie amtlich verwahrte Beweisstücke zu besichtigen.

§ 147 Absatz 1 StPO (Strafprozessordnung)

Nur er Dir in aller Ruhe alle Informationen für eine umfassende Verteidigung einholen. Es gibt zwar die Ausnahme, dass Du auch selbst Akteneinsicht bekommen kannst, diese findet dann oft unter Aufsicht statt. Aufsicht bedeutet damit letztlich auch, dass das Ganze dann unter Beobachtung stattfindet. Auch können bei Dir große Teile der Akte geschwärzt sein (Zeugendaten, usw.). Wärst Du so abgebrüht, Deine Akte einzusehen und Dich dabei nicht ablenken zu lassen? Hast Du Dich so unter Kontrolle, dass weder aus Deinem Verhalten noch aus Deinen Aussagen zum Akteninhalt etwas für die Polizei erkennbar wird?

Nur bei umfassender Kenntnis aller Ermittlungsinhalte macht aus unserer Sicht eine Verteidigung Sinn. Dann kann eine gute Strategie zur Verteidigung entwickelt werden.

Die Inhalte der Ermittlungsarbeit beeinflussen grundlegend den Umgang mit den Strafverfolgungsbehörden. Haben diese Ihre gesetzlichen Aufgaben gut erfüllt, kann nach konstruktiven Lösungen auf fachlicher Ebene sachlich verhandelt werden. Wurden die gesetzlichen Aufgaben bei den Ermittlungen missachtet, kann auch vorkommen, dass gegen die Strafverfolgungsbehörden ein “Gegenangriff” gestartet werden kann.

Faktor Zeit im Strafrecht

Monatelange Ermittlungen münden häufig in einer Anklage. Von da an kann es schnell gehen. Bei einem Strafbefehl beispielsweise kann innerhalb von 2 Wochen quasi ein rechtskräftiger Titel in der Welt sein, mit dem Du verurteilt wurdest.

Ein Strafverteidiger als am Vorwurf persönlich unbeteiligt, verschafft Dir in der Regel deutlich mehr Zeit. Da er erstmalig die Akte und deren Inhalte sichtet, bekommt er natürlich auch immer die Zeit die Inhalte mit Dir zu besprechen um abschließend dazu etwas in die Wege zu leiten. Diese zusätzliche Zeit kann Dir manchmal helfen. Mehr Zeit bedeutet bessere Vorbereitung für Dich. Auch bedeutet mehr Zeit manchmal auch schlechtere Beweismittel für die Strafverfolgung. Ein Zeuge beispielsweise könnte relevante Punkte vergessen oder was sogar noch besser später ganz anders wahrnehmen als ursprünglich.

Wi verschaffen Dir die notwendige Zeit, da usere Vorbereitung für jeden Fall überaus detailliert stattfindet.

RA MArtin Millon

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RA Martin Millon

Inhaber Kanzlei Millon